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Themen:
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"Rauschgift" aus dem Osten gefährdet Europa?(1937)
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Über die Giftigkeit des Heroins (1899)
Die Athmungswirkung des Heroins (1899)
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Opium und die Mission in China. (1895)
Opium & Haschisch (1876)
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Pointierte Thesen und Tatsachen.


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"Rauschgift" aus dem Osten gefährdet Europa?(1937)



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Aus dem Pharmakologischen Institut der Universität Zürich

Bedrohung Europas durch die illegale Rauschgift-
fabrikation des fernen Ostens ?

Von Prof. H. Fischer
Die Opiumkommission des Völkerbundes bildet durch die unter ihrer Führung abgeschlossenen internationalen Konventionen ein auf breitester Basis aufgebautes Instrument internationaler Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Rauschgiftmißbrauchs. Dank der Beteiligung von heute über 60 souveränen Staaten und etwa 100 Kolonial–, Mandat– und Pachtgebieten usw., welche sich im Sinne internationalen Rechts auf die Konventionen zur Unterdrückung des Rauschgiftmißbrauchs verpflichtet haben, bestehen seit einigen Jahren im großen ganzen befriedigende Verhältnisse in Europa, weniger günstige in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Kanada, was mit der fernöstlichen Frage des Rauschgiftproblems in direktem Zusammenhang steht. Die relativ guten Verhältnisse in Europa sind unter anderem eine direkte Folge der seit 1931 durchgeführten, in der Schweiz rigoros gehandhabten Fabrikations- und Handelskontrolle aller Rauschgifte im Sinne der Konventionen. Besonders seit Inkrafttreten der Konvention von 19311] haben wir in der Schweiz absolut gesunde Verhältnisse, was natürlich das Bestehen vereinzelter Toxikomanien nicht ausschließt. In Fortsetzung ihrer schwierigen und heiklen, in weiten Gebieten der Erde erfolgreichen Bemühungen hat die Opiumkommission des Völkerbundes, zum Teil in enger Zusammenarbeit mit der „Internationalen kriminalpolizeilichen Kommission“, im Bestreben, den Rauschgiftschleichhandel und die illegale Fabrikation nach Möglichkeit einzudämmen, den Abschluß
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1. ] „Convention pour limiter la fabrication et reglementer la distribution des stupéfiants, Genève 1931.“ — Die Schweiz hat als einer der ersten Staaten die Verpflichtungen der Konvention schon von 1932 an, also vor ihrer Ratifikation durch den Bundesrat (1933) praktisch durchgeführt.
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einer weiteren Konvention 2], welche im Jahre 1936 von 25 Staaten unterzeichnet wurde, herbeigeführt. Durch diese Konvention, der seither noch weitere Staaten beigetreten sind, werden die beteiligten Staaten, zu denen auch die Schweiz gehört, zur internationalen Rechtshilfe verpflichtet (Auslieferung der Rauschgiftverbrecher, Mitteilung der Delikte auf raschestem Wege durch die zentralen Polizeibehörden usw.). Gleichzeitig sind in dieser Konvention strengere Strafmaßnahmen vorgesehen bei Uebertretung der bereits bestehenden Konventionsvorschriften.

Trotz des rigorosen internationalen und nationalen Ueberwachungssystems, der administrativen Kontrollmaßnahmen und der Strafverschärfungen droht eine immer erschreckendere Dimensionen annehmende Gefahr vom fernen Osten auch für Europa. Diese Gefahr läßt sich kurz folgendermaßen kennzeichnen: Durch systematische, mit allen Mitteln von den Behörden betriebene Förderung des Mohnanbaues in den unter japanischem Einfluß stehenden Gebieten Chinas und der daraus resultierenden Opiumgewinnung, welche ausschließlich Genußzwecken dient, ist im Verlaufe der letzten Jahre in China eine riesige Menge Opium produziert worden, welches nicht nur dem direkten Gebrauch als Rauchopium dient, sondern in immer steigendem Maße der Gewinnung von fabrizierten Rauschgiften, namentlich von Morphin und Heroin. In bezug auf diese in China fabrizierten Genußgifte, deren illegale Herstellung in hunderten von Laboratorien und kleinen Fabriken von den japanischen oder unter japanischem Einfluß stehenden Behörden toleriert wird, besteht eine geradezu katastrophale Situation, insbesondere seit die Heroinproduktion und damit die Massenverbreitung dieses gefährlichsten aller Suchtgifte in den letzten Jahren ganz riesige Dimensionen angenommen hat, wie von objektiven Beobachtern festgestellt wurde. Für China, das unter dem Regiment Tschiang Kai–scheks (1935 vom Kuomin–tang zum Generalinspektor des Mohnanbaues und der Opiumproduktion gewählt) die allergrößten Anstrengungen macht, Mohnanbau, Opiumproduktion und Opiumgenuß mit allen Mitteln einzuschränken, besteht eine direkt verzweifelte Situation, weil trotz Einführung schärfster Strafmaßnahmen, worunter auch die Todesstrafe, welche im Jahre 1935 an etwa 1000 Rauschgifthändlern usw. vollstreckt wurde, die Tolerierung der massenhaften Rauschgiftherstellung und des ebenso massenhaften, völlig ungehinderten Angebotes und Handels durch die Japaner, die Anstrengungen der chinesischen Behörden weitgehend illusorisch macht. Eine Zeitlang konnte man den Eindruck haben, namentlich seit 1935,
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2. ] „Convention de 1936 pour la répression du trafic illicite des drogues nuisibles.“
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daß eine Besserung der Zustände in China möglich sei, was auch heute noch für eine Reihe der chinesischen Zentralregierung von Nanking unterstehende chinesische Provinzen gilt. Doch ist die Lage infolge des wachsenden japanischen Einflusses und unter den jetzigen politischen Verhältnissen wieder absolut unhaltbar geworden. Dabei hat Japan als Mitglied der Opiumkommission des Völkerbundes formell die gleichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Rauschgiftsuchten auf sich genommen wie jeder andere Konventionsstaat 3]. Die Situation ist deshalb so hoffnungslos, weil Japan nicht nur dem wilden Treiben zusieht, sondern die Gewinnung und Verbreitung der Rauschgifte und damit die Vermehrung der Zahl der Süchtigen mit allen Mitteln, in Mandschuko auch durch Errichtung eines staatlichen Opiummonopols, betreibt. Die Lage ist nach dem neuesten Bericht der Opiumkommission des Völkerbundes vom 30. Juli 1937 4] geradezu trostlos geworden und eine rasche Sanierung heute fast undenkbar. Zur Illustrierung der Verhältnisse sei auf folgende, auf eingehender Lokalkenntnis amerikanischer Sachverständiger beruhende Tatsachen hingewiesen, denen der japanische Vertreter in der Opiumkommission des Völkerbundes keine wesentlichen Argumente (außer dem der „Uebertreibung“) entgegenzuhalten vermochtes 5].

1.) 6] China ist es trotz der bekannten äußeren und inneren Schwierigkeiten gelungen, in den hauptmohnanbautreibenden Provinzen Yunnan, Szetchuan u. a., die Opiumproduktion um etwa 50% zu reduzieren. Dagegen ist in Mandschuko der seit der japanischen Besetzung exzessiv betriebene Mohnanbau im Jahre 1937 um weitere 17% gestiegen, die Fiskaleinnahmen aus Opium sogar um 28%. In dem von Japan neubesetzten nördlichen Tschahar wurde der Mohnanbau seit der Okkupation ebenfalls vermehrt, und es wurden sofort Morphinfabriken usw. ausschließlich zur Verbreitung der aus Opium gewonnenen Alkaloide als Suchtgifte, eröffnet. Die Mandschurei und Jehol dürften heute die einzigen
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3 ] Japan hat die Konventionen von 1912 (Haag), 1925 (Genf), 1926 (Lausanne) — zur Unterdrückung des Rauchopiumgenusses — 1931 (Genf) ratifiziert, die Konvention von 1936 unterzeichnet und deren Ratifikation in Aussicht gestellt !
4 ] Commission consultative du trafic de l'opium et autres drogues nuisibles. — Rapport au conseil sur les travaux de la vingt–deuxième session, tenue à Genève du 24 mai au 12 juin 1937.
5 ] Auch an der 13. Tagung der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission (London 7.—11. Juni 1937) ist in sehr energischer Weise auf die von Japan teils geduldeten, teils offen unterstützten Verhältnisse in China hingewiesen worden.
6 ] Nach den Berichten des amerikanischen und ägyptischen Vertreters in der Opiumkommission des Völkerbundes.
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Länder der Erde sein, in welchen die administrativen Behörden den illegalen, d. h. zu. Genußzwecken dienenden Rauschgiftkonsum nicht nur nicht hemmen, sondern für die systematische Ausbreitung der Rauschgiftsuchten sorgen. Die Bevölkerung ist dementsprechend auf einen moralischen Tiefstand gesunken (unter entsprechendem körperlichem Zerfall), der jeder Beschreibung spottet. 1936 sollen in den größeren Städten Mandschukos 6000 Personen an Toxikomanien gestorben sein. Dessen ungeachtet sieht die Regierung für 1937 eine Erhöhung der Einnahmen aus Opium (etc. um 25% vor. Nicht genug damit, werden von Iran und Korea riesige Mengen Opium in Mandschuko usw. eingeführt, welche auf Morphin und Heroin verarbeitet werden. Die jährliche Einfuhr aus Iran soll 40—50.000 kg Opium betragen, die koreanische Einfuhr 1936/37 über 18.000 kg.

2.) Besonders erschreckend ist die ständig wachsende illegale Heroinfabrikation, wobei das Heroin hauptsächlich zur Herstellung der wie Opium zum Rauchen verwendeten Heroinpillen verarbeitet wird, eine Form des Heroingenusses, welche noch deletärer wirken soll, wie das früher übliche Heroinschnupfen. Um das Außergewöhnliche der Situation zu beleuchten, sei beispielsweise erwähnt, daß eine einzige Fabrik in Kalgan täglich 50 kg Heroin produziert, was auf den Jahresumsatz berechnet, etwa dem 15fachen des jährlichen Medizinalweltbedarfes an Heroin entspricht 7]. Auch in der Provinz Fukien wird das aus Iran eingeführte Opium massenhaft auf Heroinherstellung verarbeitet. Das Weltzentrum der illegalen Heroinfabrikation und des -handels bildet aber die Provinz Hopei mit Peiping und Tientsin und die sogenannte demilitarisierte Zone. Der illegale Rauschgifthandel wird hier wie überall in den unter japanischem Einfluß stehenden Provinzen Chinas hauptsächlich von Japanern und Koreanern betrieben. In Charbin allein sollen 300 Lokalitäten sein, wo man ungehindert Heroin konsumiert, was naturgemäß zu einem gewaltigen Anstieg der Zahl der Heroinsüchtigen geführt hat. So soll es in Charbin und Fuchiatien allein, gegenwärtig etwa eine Viertelmillion Toxikomane geben!
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7] Eigentlich ist Heroin medizinisch überflüssig und stellt vielleicht die unglücklichste pharmazeutische Entdeckung der letzten 40 Jahre dar — es ist kaum denkbar, daß irgend ein anderer fabrizierter Arzneistoff ebensoviel moralischen und körperlichen Schaden gestiftet hat wie das Heroin. Leider konnte man sich in der Schweiz seinerzeit nicht entschließen, das Heroin völlig abzuschaffen, resp. Fabrikation und Import völlig zu verbieten, was auch für die Kontrollorgane eine nicht unwesentliche Erleichterung ihrer Aufgabe darstellen würde. Heute wäre der Moment, es zu tun, gekommen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, die allerdings stärker bedroht sind wie wir — wie lange noch, wird sich allerdings zeigen — haben schon längst diese Konsequenzen gezogen und jede Heroinfabrikation und -einfuhr verboten.
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Aber die Gefahr wendet sich schon heute in bedrohlichstem Ausmaß auch nach außen: heute bildet die japanische Konzession von Tientsin ein Zentrum der Heroinproduktion, welches die ganze Welt mit diesem gefährlichsten Suchtgift versorgt. In Tientsin bestehen gegenwärtig über 200 illegale Heroinfabriken, in welchen mehr wie 1.500 japanische „Sachverständige“ und über 10.000 chinesische Arbeiter beschäftigt sind. Der Engrospreis des Heroins beträgt heute pro Kilo etwa 45 £ englische Pfund, also rund Fr. 1.000.—, bei der riesigen Produktion ein lohnendes Geschäft! Man schätzt die wöchentlich direkt von Tientsin verschickte Heroinmenge auf 500 kg, was einem Jahresquantum von ca. 25.000 kg entspricht, während der legale Medizinalweltbedarf auf etwa 600 kg jährlich gesunken ist ! Von dieser riesigen Heroinquantität werden etwa 60% direkt nach den Vereinigten Staaten, 30% über europäische Häfen nach U.S.A. und 10% nach anderen Ländern, z. B. nach Aegypten, versandt.

Wir stehen also bereits vor der vollendeten Tatsache, daß in China unter japanischem Schutz illegal fabrizierte Rauschgifte, namentlich das in unerhörten Quantitäten nicht nur für den Inlandgebrauch, sondern auch für den Massenexport hergestellte Heroin, die ganze Welt überfluten: große Ströme fließen nach U. S. A., Kanada und nach Aegypten, wo die illegale Einfuhr von chinesischen Rauschgiften schon seit einer Reihe von Jahren mit wachsender Sorge verfolgt und dank dem rigorosen Vorgehen Russel Paschas mit Erfolg bekämpft wird. Die Folgen dieser ganz unhaltbaren und jeder Beschreibung spottenden Verhältnisse in China gehen also viel weiter, als man zunächst denkt: während früher, d.h. vor Einsetzung der Opiumkommission des Völkerbundes und vor dem Abschluß und Effektivwerden der verschiedenen Opiumkonventionen (d.h. bis etwa 1928), die aus Opium hergestellten Betäubungsmittel Morphin, Heroin etc. hauptsächlich von Europa, der Türkei usw., nach China transportiert worden waren, gelangen sie heute von China aus in riesigsten Mengen hauptsächlich über Dairen nach dem nordamerikanischen Kontinent, nach Nordafrika und (mindestens im Transit) nach Europa. Der Zug der illegalen Rauschgiftfabrikation hat sich also gegenüber früher fast vollständig umgekehrt: während früher hauptsächlich China durch indische und persische Opiumtransporte, später auch durch die europäische Rauschgiftfabrikation von außen bedroht wurde, sind es heute Amerika, Afrika, Australien und Europa, welche vom fernen Osten her der illegalen Rauschgifteinfuhr in gefährlichster Weise ausgesetzt sind. Auf diese Verhältnisse muß heute mit Nachdruck aufmerksam gemacht werden, denn sie stellen eine Bedrohung der Welt mit fabrizierten Rauschgiften, namentlich mit Heroin, in einem Ausmaß dar, wie sie überhaupt noch nie bestanden hat. Die Verantwortlichkeiten liegen im großen ganzen klar zutage. Leider ist die Opiumkommission des Völkerbundes trotz aller Bemühungen bisher über ermahnende Empfehlungen und Proteste, welche von den verantwortlichen fernöstlichen Instanzen jeweils entgegengenommen wurden, ohne daß bisher der Versuch energischer Remedur gemacht wurde, nicht hinausgekommen. Bei der heutigen politischen Lage Chinas werden die Verhältnisse auch so bleiben, wenn es nicht gelingt, die öffentliche Meinung in den maßgebenden Ländern für dieses riesigste Dimensionen annehmende Gefährdungsproblem zu interessieren. Ein Symptom, daß nach dieser Richtung die Sache nicht ganz hoffnungslos aussieht, mag darin erblickt werden, daß selbst in Japan ein Teil der Oeffentlichkeit über das unwürdige Verhalten der japanischen Behörden in China entsetzt ist.

Aber auch ganz abgesehen von der moralischen Verantwortung, der Massenvergiftung ganzer Völker nicht untätig zuzusehen, und abgesehen von den formellen Verpflichtungen, welche den an den Opiumkonventionen teilnehmenden Staaten auferlegt sind, hat Europa ein unmittelbares Interesse daran, der schon heute in bedrohliche Nähe gerückten, vom fernen Osten aus betriebenen Verbreitung von Rauschgiften mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten. Diese fernöstlichen Angelegenheiten gehen uns in Europa viel näher an, als es zunächst den Anschein hat, denn es ist schon heute ein Gebot des Selbstschutzes, wenn die Mahnung ausgesprochen wird, die verantwortlichen Instanzen in Europa möchten dieser Entwicklung der Dinge nicht untätig zusehen und beizeiten das Nötige vorkehren, um dem zu erwartenden Einstrom von in China fabrizierten Rauschgiften wirksam begegnen zu können. So besteht beispielsweise auch in der Schweiz analog wie in vielen anderen europäischen Staaten kein absolutes Einfuhrverbot für Heroins 8].

Wenn wir in Europa nicht wachsam sind, stehen wir vielleicht bald vor einer riesigen, durch den internationalen Rauschgifthandel systematisch betriebenen Invasion von in China fabrizierten
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8. ] Die Schweiz befindet sich in der glücklichen Lage, daß sie dank der Neugestaltung des gegenwärtig in Revision befindlichen, eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes im neuen Gesetz auf die bedrohliche Situation Rücksicht nehmen kann. In dieser Hinsicht bietet die Aufnahme der der Schweiz aus der „Konvention zur Unterdrückung des illegalen Rauschgifthandels von 1936" erwachsenen Verpflichtungen eine schon weitgehend, aber wohl nicht in jeder Beziehung genügend wirksame Handhabe gegen die illegale Bauschgifteinfuhr und gegen illegale Fabrikation und Handel (Verpflichtung zur internationalen Rechtshilfe, Rauschgiftdelikt als internationales Delikt, Auslieferung der Rauschgiftverbrecher, Verpflichtung zur internationalen Polizeihilfe usw.).Es haben sich aber auch im internen Wirkungsbereich des bestehenden eidgenössischen Betäubungsmittelgesetzes von 1925 und der dazu gehörigen Vollziehungsverordnung, wie das bei dieser jungen gesetzgeberischen Materie und bei der Kompliziertheit und Wandelbarkeit der Verhältnisse nicht anders zu erwarten war, gewisse Mängel gezeigt, deren Beseitigung im neuen Gesetz, resp. in der neuen Verordnung als dringend wünschenswert bezeichnet werden muß.
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Rauschgiften, unter welcher schon heute die Vereinigten Staaten und. Kanada schwer leiden. Wenn wir uns nicht genügend vorsehen, könnte es ähnlich gehen wie bei dem vom international organisierten illegalen Rauschgifthandel vor etwa 5 Jahren gegen Aegypten durchgeführten Rauschgiftfeldzug, welcher dieses vorher fast rauschgiftfreie Land derart verseuchte, daß in Aegypten innert kürzester Frist einige hunderttausend Toxikomane zu verzeichnen waren 9].

Die Abwehr und der Schutz sind um so dringlicher, als China diesen Verhältnissen trotz der heroischen Initiative Tschiang Kai–scheks vorläufig fast machtlos gegenüberzustehen scheint. Die Gefahr ist auch in anderer Hinsicht größer als man denkt: während der Opiumkonsum zu Genußzwecken, mit Ausnahme der chinesischen Viertel in europäischen Groß– und Hafenstädten, immer eine östliche Angelegenheit geblieben ist (wobei der „Osten“ allerdings schon auf dem Balkan und in Kleinasien anfängt), haben die fabrizierten Rauschgifte, namentlich Morphin, Heroin und Kokain, auch in Europa und nicht zuletzt in der Schweiz, in noch größerem Umfang in den Vereinigten Staaten von Amerika, eine Zeitlang, insbesondere in den Nachkriegsjahren, eine nicht unbedeutende Rolle als Genußgifte gespielt. Ein Aufflackern in der Verbreitung der Toxikomanien ist aber erfahrungsgemäß immer dann eingetreten, wenn das Angebot an Rauschgiften gewachsen ist. Deshalb hat in Zeiten wachsender Bedrohung durch Rauschgifte auch die Kontrolle in verschärftem Maße einzusetzen. Es darf mit gutem Gewissen behauptet werden, daß wir heute in der Schweiz gesunde Verhältnisse haben. Das kann unter dem Druck
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9.] Daß bei den heutigen Verkehrsverhältnissen die Distanzen keine Rolle mehr spielen, haben schon die Verhältnisse in Aegypten gezeigt, wohin beträchtliche Mengen von Bauschgiften direkt oder indirekt von China aus gelangt sind. Der illegale Transport von Rauschgiften erfolgt hauptsächlich auf den Transozeandampfern, deren Kontrolle äußerst schwierig ist, so daß sich eine Spezialkommission des Völkerbundes schon seit einigen Jahren fast ausschließlich mit diesem Problem (und dem der Flugzeugkontrolle usw.) beschäftigt.
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der Verhältnisse anders werden, insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung des Betäubungsmittelmißbrauches sich nicht in jeder Hinsicht der Lage gewachsen zeigen.

In einer Zeit, in welcher die politischen Kampfmethoden vielfach entartet sind, gehört offenbar auch die massenhafte Verbreitung der Rauschgifte zu den erlaubten politischen Kampfmitteln, wie das Verhalten der japanischen Behörden in China mit aller Deutlichkeit zeigt. Eine Zeit, welche Gaskrieg und Brandbombenabwurf fast als Selbstverständlichkeit betrachtet, findet vielleicht auch nichts Besonderes darin, daß ganze Völkerschaften durch Opium, Morphium, Heroin und andere Rauschgifte systematisch vergiftet und zugrunde gerichtet werden) weil bestimmte politische Interessenten darin einen Nutzen sehen.

Will man der fernöstlichen ganz exzessiven Ausbreitung des Rauschgiftmißbrauchs und seiner drohenden Verbreitung über weite Gebiete der Erde wirksam entgegentreten, bleibt als zunächst wirksamste Maßnahme nichts anderes übrig, als ein totales Herstellungs-, Handels- und Einfuhrverbot usw. gegen den als Arzneimittel völlig überflüssigen, weil durch Morphin und einige als Suchtgifte weniger gefährliche halbsynthetische Morphinderivate vollwertig ersetzbaren Genußstoff Heroin zu erlassen. Ein Verbot hat natürlich nur einen Sinn, wenn dessen Uebertretung mit entsprechenden Strafsanktionen bedroht wird. Daß man an Orten, wo die Gefahr ungeheuer groß ist, wie in China, nur mit allerschärfsten Sanktionsmaßnahmen etwas erreichen kann, hat die dortige Einführung der Todesstrafe für Rauschgiftdelikte gezeigt. Daß auch bei uns die bestehenden Strafandrohungen (Geld–, Gefängnis– evtl. Zuchthausstrafen) für gewisse Deliktformen noch bedeutend verschärft werden müßten, erscheint mir fraglos. Wie weit darin schon heute europäische Staaten gehen zeigt das Beispiel Rumäniens, welches in seinem neuen Strafgesetz von 1936 für Rauschgiftdelikte Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren vorsieht.
Es steht jedem Staate frei, die Initiative zur Totalunterdrückung des Heroins auf seinem Territorium, ganz unabhängig von den internationalen Verpflichtungen durch die Opiumkonventionen, zu ergreifen. Die Schweiz als ein materiell an dieser Frage völlig uninteressiertes Land (seine jährliche Heroinproduktion beträgt heute nur noch einige wenige Kilogramm), möge mit gutem Beispiel in Europa vorangehen. Vielleicht werden andere Staaten in der Erkenntnis der gleichen Gefahr ihr nachfolgen.















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