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Eugenik als Hintergrund unserer Drogenpoliti
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"Hier trägst Du mit! Ein Erbkranker kostet bis zur Erreichung des 60. Lebensjahres im Durchschnitt 50.000 RM" (Reichsmark)
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Ist der Teufel im Detail der Suchtpolitik ein Geheimnis der Psychohygiene-Bewegung? von Hannes Kapuste (München, 1998)
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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
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1. Das Interesse der Regierung 2. Die Details der Entzugsbehandlung 3. Restriktion der Ärzte 4. Kunstfehler Techniken 5. Erfahrungen in Deutschland 6. Probleme mit dem Absetzen 7. Nebenwirkungen der Neuroleptika 8. Heil- oder Suchtmittel? 9. Überlebensstatistik 10. Falschgutachter 11. Beteiligung der Medien 12. Freiheit der Beweiswürdigung 13. Die Versehen des BGH 14. Die Absicht der Gilde 15. Nutriologische Behandlung 16. Tote nach Entzug der Approbation 17. Behandlung mit Einnahmekontrolle 18. Erfolg nach Missachtung der Auflagen 19. Verhaftung 20. Politische Psychiatrie 21. Verborgene Normen 22. Diagnose nach Auftrag 23. Semantische Insuffizienz 24. Beobachtung im Sicherheitstrakt 25. Rechtskräftige Urteile 26. Das Prinzip der Befangenheit 27. Literatur nicht beachtet 28. Die Rechtsfehlerbatterie 29. Über das Gesetz hinweggesetzt 30. Sine lege vom X zum U 31. Die neue Btm Veränderungsverordnung
DISKUSSION
32. Die Psychohygiene - Bewegung
33. Was konnte die Bewegung gewinnen?
LITERATUR
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1 . D A S I N T E R E S S E D E R R E G I E R U N G
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Eine wesentliche Ursache für das global ausufernde Drogenproblem ist das Fehlen vernünftiger Entzugsprogramme für Süchtige. Als die amerikanische Regierung ein großes Interesse daran hatte, dass ihre in Vietnam heroinabhängigen Soldaten nicht süchtig nachhause kämen, konnte der Sonderberater des Präsidenten (Jerome H Jaffe, 1970 [1]) ein Entzugsprogramm von 6-7 Tagen durchführen lassen, dass zu 93% erfolgreich war (Lee N Robbins,1974 [2]):
In Zahlen ausgedrückt, glaubten drei viertel der 495 "Drogen positiven" Soldaten, das ist die Stichprobe derjenigen, die bei angekündigten Urin untersuchungen Morphin im Urin hatten (obwohl sie wußten, dass das ihre Abreise aus Vietnam um 6-7 Tage verzögern würde), dass sie in Vietnam süchtig waren. Ein drittel hatten nach ihrer Rückkehr in die USA noch Erfahrungen mit Opiaten, (von den 470 Befragten in der allgemeinen Population waren es 10%) aber nur 7% hatten Zeichen der Abhängigkeit. (in der allgemeinen Population weniger als 1%) Diese Ergebnisse sind durch Urinuntersuchungen bei 96% gesichert.
Wo bleibt da - bei 93% eben doch so "mir nichts, dir nichts" von ihrer Sucht in Vietnam Befreiten - das Suchtpotential der Opiate selbst? Kann es sein, dass an diesem wichtigen Punkt die geringe Präzision in unseren Suchtbegriffen unser Denken sabotiert?
Um zu erklären, warum ganz im Gegensatz zu den Ergebnissen bei den US-Soldaten in Vietnam die Entziehung der Süchtigen zu Hause in den USA und in den meisten Ländern Europas in der Regel nicht mehr gelingt, muss man einige wenige medizinische Details verstehen
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2 . D I E D E T A I L S D E R E N T Z U G S B E H A N D L U N G
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Um den zu starken Hunger der Abhängien nach Heroin zu mildern, muss man die Sensibilität ihrer Rezeptoren für die körpereigenen Opioide wieder erhöhen, d.h. ihre durch den häufigen Gebrauch von Opiaten gesteigerte Toleranz senken. Das kann man erreichen, indem man die Dosen der von außen zugeführten Opiate kontinuierlich senkt und dabei einen langsam absinkenden "steady state" erreicht, bei dem Überdosen und Unterdosen vermieden werden.
Wie man seit Jahrzehnten in einem der Einleitungskapitel des pharmakologischen Handbuchs, in dem auch der Präsidentenberater Jaffe die Entzugsbehandlung von Süchtigen seit Jahrzehnten beschreibt, genauer nachlesen kann, ist das nur bei Beachtung der so genannten Halbwertszeiten des verwendeten Medikaments möglich. Darunter versteht man die Zeit, innerhalb derer die Plasmakonzentration oder die Menge eines Medikaments im Körper durch Abbau und/oder Ausscheidung auf 50% gesenkt wird. Die Abbau Ausscheidungsrate, ausgedrückt durch die Halbwertszeit, diktiert die Abstände, in denen das Medikament zugeführt werden muss, um die Konzentrationsschwankungen in den erforderlichen Grenzen zu halten (Benet et al. 1990 [3]).
Bei Heroin beträgt die Wirkungshalbwertszeit etwa 4 Stunden, was bedeutet, dass man es 6mal täglich geben müßte, wollte man nicht Wirkungsschwankungen um mehr als 50% in Kauf nehmen. Schon das aber wäre kaum mit der Absicht vereinbar, den Abhängigen im steady state möglichst nahe an einem gerade erträglichen Entzugssyndrom zu halten, um die gewünschte Erhöhung der Sensibilität seiner Opioidrezeptoren zu erreichen und damit seinen Hunger nach Opioiden abzubauen. Deshalb gelingen Entzüge mit Heroin nicht leicht. Nachdem Ende des Krieges das von Hoechst synthetisierte Opioid L-Methadon (L-Polamidon) mit einer Wirkungshalbwertszeit von etwa 15 Stunden in den Handel kam, konnte man bei drei- oder viermal täglicher Anwendung die Wirkungsschwankungen auf etwa 27 bzw. 20% reduzieren. Damit hält man die Entzugssymptom-Problematik in so gut erträglichen Grenzen, dass auch die ambulante Entzugsbehandlung möglich wird. Aus diesem Grunde wurde nach dem Kriege Polamdion das Mittel der Wahl für die Entziehung der Morphinisten und jeder Arzt in Deutschland konnte es verwenden, was bis 1973 auch unwidersprochen so blieb.
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3 . R E S T R I K T I O N D E R Ä R Z T E
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In den USA lag die medizinische Suchtbehandlung viele Jahre lang darnieder, nachdem in den 30er Jahren viele Ärzte, die Süchtige nach geltenden Regeln behandelt hatten, durch Änderung der Rechtsprechung, aber ohne eine vorausgehende Änderung der Gesetze zu Gefäng nisstrafen verurteilt worden waren (Libby et al. 1982 [4]). 1963 appellierte die New York Academy of Medicine aufgrund eines detaillierten Vergleichs der Verhältnisse in London und New York an die Amerikanische Regierung, dem Arzt in den USA die Rechte der englischen Ärzte einzuräumen, um damit einen Rückgang der Süchtigen zu erreichen (1963 [5]). Das geschah aber in keiner Weise.
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4 . K U N S T F E H L E R T E C H N I K E N
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Statt dessen wurde aufgrund einer dürftigen Studie von Dole und Nyswander (1965 [6]) eine neue Art von Methadonbehandlung der Heroinsüchtigen eingeführt, deren therapeutische Ziel aus "kriminalistischen" Gründen die "narkotische Blockade" war (Dole, Nyswander und Kreek 1966 [7]). Anstatt wie bei den bisherigen Bemühungen die Sucht zurückzuführen, erhöht man dabei die Toleranz der Süchtigen durch steigende Dosen von Methadon in der Absicht zu erreichen, dass die so Behandelten mit einer nebenbei injizierten Dosis illegalen Heroins keine euphorisierende Wirkung mehr erfahren können. Dieses Vorgehen wurde dann durch die Hypothese legitimiert, dass die Heroinsucht eine metabolische Krankheit sei (Dole und Nyswander 1967 [8]), die in der Folge allerdings von Dole und Nyswander nie substanziiert worden ist. Binnen kurzer Zeit wurde diese die Abhängigkeit vertiefende und damit nach deutscher Auffassung kunstfehlerhafte Methadon-Erhaltungsbehandlung in den USA in großem Stil ausgebaut (Dole 1971 [9]) und hat dort zu den bekannten riesigen Suchtpopulationen geführt, deren Mitglieder nur in Ausnahmefällen wieder entzogen werden können.
Das hängt mit einem merkwürdigen, einfachen, so gut wie nicht diskutierten Umstand zusammen: Obwohl Methadon zu den am häufigsten verwendeten Medikamenten in den USA gehört, ist es dort seit etwa 40 Jahren als "experimentelles Medikament" klassifiziert, was bedeutet, dass es den Ärzten nur nach Erhalt einer Sondererlaubnis durch die FDA (Food and Drug Administration) zur Verfügung steht. Diese Sondererlaubnis aber ist an strikte Bedingungen geknüpft, unter anderem die, dass der Süchtige das Methadon in der Regel nur unter Kontrolle einnehmen darf, mit der konkreten Folge, dass er regelmäßig nur eine (hohe) Dosis Methadon pro Tag erhält. Nach den oben erörterten Gesetzen der Pharmakologie würde das bei einer Halbwertszeit von 15 Stunden zu Konzentrationsschwankungen des Methadons von mehr als 75% im Körper des Süchtigen führen. Allerdings sind die Halbwertszeiten variabel und liegen nach genaueren Schweizer Arbeiten zwischen 13 und 47 Stunden (Lööf et al. 1982 [10]).
Das bedeutet also für einen zunächst nicht identifizierten Teil der behandelten Patienten einen täglichen Wechsel zwischen Überdosis, die die Toleranz erhöht, und Unterdosis, die das Bedürfnis nach der Droge stimuliert. Das kann man nicht mehr "steady state" nennen. Die dabei erlebten Schwankungen der Befindlichkeit sind oft erheblich.
Welche Patienten nicht auf einer einmal täglichen Dosis-Routine zu halten sind, kann man durch Bestimmung der Konzentrationen von Methadon im Serum der Patienten feststellen (Bell et al. 1988 [11]). Wird das versäumt, werden Patienten mit niedrigen Halbwertszeiten zu Barbituraten, Alkohol Benzodiazepinen oder anderen Medikamenten greifen, um die Nebenwirkungen der pharmakologisch regelwidrigen Behandlung, z.B. nächtliche Schlafstörungen, zu kompensieren. Da ei n Teil dieser Medikamente, wie Barbiturate, ein Enzym in der Leber aktiviert, das auch am Abbau des Methadon beteiligt ist, entsteht auf diese Weise ein circulus vitiosus, bei dem sich durch die Beschleunigung des Methadonabbaus die Halbwertszeit noch weiter verkürzt und die dargestellten Probleme intensiviert werden.
Das alles führt zu den bekannten Problemen der Polytoxikomanie, die noch schlechter zu steuern sind als die Heroinsucht selbst und immer wieder zu Todesfällen führen. Die Polytoxikomanie wird von den Behandlern meist den Süchtigen angekreidet und übersehen, dass die Ursache in der kunstfehlerhaften Anwendung von Methadon zu suchen ist.
Hier stellt sich schon die Frage, wie es kommen kann, dass die technischen Details dieser Fehlentwicklung weder in der medizinischen noch in der allgemein öffentlichen Diskussion eine Rolle spielen.
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5 . E R F A H R U N G E N I N D E U T S C H L A N D
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Dass diese Überlegungen nicht nur theoretisch richtig sind, belegen die Erfahrungen, die ich bei der Entzugsbehandlung von Heroinsüchtigen in meiner Praxis in München machen konnte. Da in Deutschland das Betäubungsmittel L-Polamidon in begründeten Fällen jedem Arzt zur Verfügung steht, sah ich 1975, in den oben zitierten konkreten Anweisungen von Jaffe und Erfahrungen von Robbins eine ausreichende Grundlage dafür, Heroinsüchtige, die entzogen werden wollten, ambulant in Behandlung zu nehmen, auf L-Polamidon umzustellen und die Dosis täglich zu senken. Für das Vorgehen bei dieser Arbeit gaben das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnungen vor und nach 1973 detaillierte Anweisungen (Kapuste 1994 [12]).
Was die tägliche Reduktion der Dosis betrifft, wurde sehr bald deutlich, dass die sich aus der Lektüre des Textes von Jaffe ergebenden Erwartungen zu hoch gesteckt waren. Die Dosen meiner münchner Patienten ließen sich nicht täglich um 20 % reduzieren und Entzüge binnen 10 Tagen gelangen nur in den leichtesten Fällen. Im Verlauf der Behandlungen hat sich, bei unterschiedlichen Höhen der Anfangsdosierung, folgende Entzugsroutine eingestellt, die bis auf die letzte Phase des Absetzens von einem großen Teil der Patienten gut vertragen wurde (Kapuste 1978 [13]):
Tabletten (2.5 mg L-Methadon) pro Tag: 20, 18, 16, 14, 13, 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, (vorletztes Rezept 20 Tbl.) 5, 4½, 4, 3½, 3, (letztes Rezept 10 Tbl.) 2½, 2, 1½, 1, 1, 1, ½, ½.
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6 . P R O B L E M E M I T D E M A B S E T Z E N
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Mit der oben gezeigten Entzugsroutine gelang unter dauernder Verschreibungskontrolle die Mehrzahl der Reduktionsbehandlungen - deutlich langsamer, als von Jaffe beschrieben – letzten Endes aber eindrucksvoll ohne große Probleme und ohne deutliche Symptome bis zum vorletzten Rezept.
Am Ende zeigten sich aber deutliche Probleme mit dem endgültigen Absetzen des L-Polamidon, manchmal schon beim vorletzten Rezept mit 20 Tabletten, das für fünf Tage, oft aber beim letzten mit 10 Tabletten, das für 8 Tage reichen sollte. Die Patienten kamen dann schon drei Tage nach der Verschreibung wieder, hatten nicht weiter reduziert, sondern weiterhin 4 oder 3mal eine Tablette pro Tag genommen, weil zu unangenehme Symptome aufgetreten waren. Das war nicht so unvernünftig, dass man es hätte strikt unterbinden können, ganz besonders wenn ernstere Symptome wie Depressionen, Angst, Halluzi nationen, Verwirrungszustände, Aggressivität oder Diarrhöen auftraten, die mit drei oder vier Tabletten Polamidon pro Tag ferngehalten werden konnten. Das sind ernste Symptome von Krankheitswert, deren Behandlung man nicht zurückweisen kann.
An dieser Stelle soll eine Überlegung in Form einer Hypothese über das Wirkungsspektrum der Opiate eingeschoben werden:
Bei der so genannten Heroinsucht spielt der Heilmittelaspekt der Opiate die entscheidende Rolle.
Für diese Heilmittel-Hypothese gibt es einige historische Belege: "Unter den Heilmitteln, von denen es dem allmächtigen Gott gefallen hat sie dem Menschen zur Linderung seiner Leiden zu geben, ist keines so universell und wirksam wie das Opium." Dieser Satz von Sydenham 1680, über Jahrzehnte im ziterten Standard-Lehrbuch der Pharmakologie von Goodman und Gilman zitiert, ist auch durch die neuesten Forschungsergebnisse nach Entdeckung der Opiat-Rezeptoren nicht weniger aktuell geworden (Verebey 1982 [14], Rodgers et al.1988 [15]). Also was sind das für Leiden, bei denen Opium so wirksam war, und für welche davon gibt es auch heute noch keine überzeugenden Alternativen?
Man weiß, dass Opiate als die idealen Schmerzmittel, die die Qual der Schmerzen lindern, ohne sie wirklich zu betäuben, noch heute durch nichts zu ersetzen sind (Zimmermann 1990 [16]). Was nur wenige wissen (oder wissen wollen) ist, wie effektiv und angenehm ihre Wirkung bei den schwersten psychiatrischen Krankheiten ist. Ihre heilsame Wirkung bei Schizophrenien wurde schon vor mehr als 200 Jahren von William Perfect (1787 [17]) beschrieben. Für Medizinhistoriker war die Entdeckung von Perfect deshalb besonders interessant, weil Perfect dabei erstmalig ein strukturelles Dosierungsprinzip beschrieb, erst aufsteigende und dann wieder absteigende Dosen, die für Opiate so charakteristisch sind. Unabhängig von Perfect fanden später auch die Gebrüder Engelking in Deutschland bei ihrer Behandlung der Schwermut mit Opium, dass es notwendig ist, strukturell zu dosieren. Mit ihrer Opiumkur für Schwermütige waren sie so erfolgreich, dass sie in der Nähe von Bremen das erste private psychiatrische Krankenhaus in Deutschland begründen konnten, ein Krankenhaus, das die Ärztefamilie Engelking über hundertfünfzig Jahre - bis Anfang dieses Jahrhunderts - betrieb (Weber 1987 [18]). Die Behandlung von Schizophrenien und Depressionen mit Opiaten blieb bis in die neueste Zeit eine der Standard- Methoden der Psychiatrie, war in den bekannten Lehrbüchern von Kraft, Ebbing, Ziem und in den Schriften von Kräpelin zu finden und wird, wie oben erwähnt, von Verebey (1982 [14], New York Academy of Sciences]) und Weber (1986 [18], Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München]) gut begründet vertreten.
In der Vorstellung, dass unter unseren Süchtigen Menschen sind, die an einer Schizophrenie oder Depression leiden und entdeckt haben, dass sie diese Beschwerden mit Opiaten wirksam und angenehm behandeln können, liegt eine Erklärung dafür, dass in der letzten Phase der Entzugsbehandlung echte Probleme auftauchen.
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7 . N E B E N W I R K U N G E N D E R N E U R O L E P T I K A
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Patienten, die wegen Schizophrenie Neuroleptika erhalten, und Depressive, die mit den synthetisch-xenobiotischen Antidepressiva behandelt werden, merken im Vergleich deutlich, dass die Opiate nicht nur weniger Nebenwirkungen haben, sondern wegen ihrer euphorisierenden Wirkung im Gebrauch auch sehr viel angenehmer sind. Das Fehlen der Nebenwirkung bei Körperbewegung und Mimik merken auch die Freunde, die Familie, der Arbeitgeber, die Arbeitskollegen und bei Kundenkontakten auch die Kunden. Während ein Mensch, der mit Methadon behandelt wird, sich nicht auffallend verhält, wirken Patienten, die Neuroleptika erhalten, deutlich verändert. Das wird beim Anblick psychiatrisch behandelter Patienten von vielen auf die Krankheit geschoben, ist aber de facto eine Nebenwirkung der psychiatrischen Medikamente. Um ein Bei spiel zu geben, war eine Buchhändlerin wegen dieser Bewegungsstörung nicht an einen Arbeitgeber zu vermitteln solange sie Haldol einnahm.
Zu den Nebenwirkungen der Neuroleptika gehören weiter die obligate erhebliche Gewichtszunahme, schwerwiegende toxische Schädigungen des Herzens (Pieschl 1973 [19]), schwere, manchmal tödliche Depressionen (Helmchen und Hippius 1967 [20]) und bei langfristiger Behandlung häufig bleibende, entstellende Bewegungsstörungen, die sogenannten Spätdyskinesien (10-20% nach Judd 1987 [21], bzw. 40-50% nach Kane 1986 [22]).
Der Heilmittelaspekt der Opiate ist damit ein Problem der Entziehung von Süchtigenpopulationen, unter denen sich Menschen befinden, die an psychiatrischen Krankheiten leiden. Das war bei den Soldaten in Vietnam und bei Untersuchungen von Opiaten durch Pharmakologen, die in der Regel mit gesunden Versuchspersonen arbeiten, nicht der Fall, und man konnte diese Süchtigen daher auch generell leicht entziehen. Doch zrück zu den Erfahrungen in München.
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8 . H E I L - O D E R S U C H T M I T T E L ?
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Durch die oben geschilderten Probleme mit dem Absetzen wurden die Entzüge für eine Reihe von Patienten immer länger, bis sie schließlich endeten, erkennbar daran, dass der Patient (zunächst) nicht mehr kam, was natürlich keine Erfolgsgarantie sein konnte. In vielen Fällen konnte aber später im Verlauf der 85 Wochen der Studie genauer geklärt werden, wie es wirklich mit dem ersten Entzug gewesen war, dann nämlich, wenn der Patient nach einem Rückfall mit Heroin wieder mit Entzugssymptomen zur Behandlung kam.
Bei 150 auswertbaren Patienten wurden 292 Entzugsbehandlungen wie oben beschrieben zu Ende geführt. 85 Patienten führten jeden einzelnen Entzug zu Ende, 41 nur einen Entzug ohne einen mir bekannt werdenden Rückfall, 18 zwei, 16 drei, 6 vier und 4 fünf oder mehr Entzüge mit der entsprechenden Anzahl von Rückfällen. Die Intervalle zwischen diesen Entzugsbehandlungen reichten von 1 bis 50 Wochen, das Maximum lag (mit 24 Fällen) bei 3 Wochen, der Median zwischen 5 und 6 Wochen. Wenn ein Patient, schon bevor das letzte Rezept ausgestellt war, nicht mehr wiederkam, wurde das als Abbruch der Entzugsbehandlung gewertet. Insgesamt wurden bei den 150 Patienten 121 Entzugsbehandlungen vorzeitig abgebrochen, 61 schon in der ersten Woche, 19 in der zweiten, 10 in der dritten, 9 in der vierten und der Rest (22) in der 5. bis 17. Woche. 12 Patienten haben jede Entzugsbehandlung vorzeitig abgebrochen, 8 einmal, 3 zweimal und einer viermal. Durchschnittlich war beim Abbruch der Reduktionsbehandlung der Opiatbedarf um 40% vermindert.
Insgesamt 53 Patienten zeigten ein gemischtes Entzugsverhalten. Nur einen Abbruch zeigten dabei 30 Patienten, 8 neben einem Entzug, 7 neben zwei, 10 neben drei, drei neben vier und 2 neben fünf Entzügen. So wurden bei 150 Patienten 413 Entzugsbehandlungen begonnen (durchschnittlich 2.7) und davon 70% zu Ende geführt.
Besonders interessant war die Beobachtung, dass ich etwa 30 Patienten über Wochen und Monate, einzelne für mehr als ein Jahr, mit 4 Tabletten L-Polamidon, das sind 10 mg pro Tag, bei guter Gesundheit in Arbeit halten konnte. Der Abbruch dieser Behandlung infolge meines Berufsverbots führte zu einer dramatischen Entartung einiger dieser benignen Fälle. Diese Erfahrungen lassen sich besser mit der Vorstellung vereinbaren, dass für die Opiatabhängigen, die hier zur Behandlung kamen, der Heilmittelcharakter der Opiate wesentlich war, als mit der Vorstellung von einer Persönlichkeitsstörung im Sinne einer Sucht nach Rauscherlebnissen oder Lustgewinn. Der wirklich Süchtige würde seine Dosis nicht so verlässlich reduzieren lassen.
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9 . Ü B E R L E B E N S S T A T I S T I K
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Während dieses ersten Entzugsprogramms 1976-77 für 180 Patienten gab es in 180 Patientenjahren außer bei einem Patienten, der an einer akuten Virus-Enzephalitis starb, keinen Todesfall. Das war besser als alle publizierten Ergebnisse über Gruppen von Süchtigen in Methadon-Erhaltungsprogrammen. Nach 85 Wochen wurde mein erstes Entzugsprogramm in München durch Verhängung eines partiellen Berufsverbots von der Staatsanwaltschaft beendet. Innerhalb von 12 Wochen nach Abbruch meiner Behandlung waren 7 meiner Patienten an Überdosen gestorben.
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1 0 . F A L S C H G U T A C H T E R
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Im Vorfeld dieses Ereignisses gab es eine Reihe von Fälschungen durch prominente Psychiater und Rechtsmediziner. Flankiert von der Bundesärztekammer unter Sewering, der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und dem Ausschuss "Psychohygienische Fragen" der Bundesärztekammer publizierte eine kleine aber mächtige Gilde von Professoren der Psychiatrie und der Rechtsmedizin, die selbst keine Süchtigen behandelten - zuerst Wolfram Keup im Deutschen Ärzteblatt (1973 [23]) - weit verbreitete Übersichtreferate ohne Literatur angaben mit der Behauptung, die ambulante Methadon-Behandlung von Opiatsüchtigen sei ein ärztlicher Kunstfehler (Roemer 1979 [24], Kapuste 1988 [25]). Daraufhin wurde die Lehre der lege-artis- Behandlung von Opiatsüchtigen - die Entziehung mit Methadon - an den Universitäten nach und nach eingestellt.
Ärzte, die diese Veränderungen nicht verfolgt hatten oder die Falschberichte durchschauten und mutig genug waren, dennoch ihre Pflicht zu erfüllen, wurden in größerer Zahl vor Gericht gestellt. Nun traten die Mitglieder der Gilde als Sachverständige der Staatsanwaltschaften mit Gutachten (Wanke und Täschner [26]) auf, die amerikanische Arbeiten anführten, aber die Tatsachen systematisch in Richtung der Kunstfehlerbehauptung fälschten (Kapuste 1978 [27]).
Die medizinischen Behörden und eigens geschaffene Beratungsgremien äußerten sich in übereinstimmenden Verlautbarungen nun ebenfalls in dem Sinne, dass die Entziehung und Behandlung von Heroinsüchtigen mit Methadon ein ärztlicher Kunstfehler sei (Kapuste 1984 [28], Keup 1980 [29]).
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1 1 . B E T E I L I G U N G D E R M E D I E N
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Durch die öffentlichen Medien wurde diese Tendenz immer deutlicher politisch, indem nicht Ärzte mit realer Erfahrung, sondern Politiker zur Behandlung von Süchtigen Stellung bezogen.
Die politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften ermittelten weniger rechtlich-pflichtgemäß (Kapuste 1988 [30], 1988 [31]), als den politischen Tendenzen folgend. Der Schwerpunkt der polizeilichen Zugriffe lag bald bei Verhaftung der vielen kleinen Täter, während die großen "Dealer" nur beobachtet (Kapuste [32]) und beim Import nur die Außenseiter verhaftet wurden. Polizisten und Richter sahen nun Tausende von Opiatsüchtigen im ersten Entzug unter Haftbedingungen und entwickelten auf dieser systematisch beschränkten Erfahrungsbasis eine eigene Therapievorstellung. In ihrem Rahmen werden der "Leidensdruck" und harte Strafen für Süchtige als realistische Lösung des Suchtproblems gesehen, die ärztliche Behandlung aber als unrealistisch und damit - weil nicht begründet - als Delikt.
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1 2 . F R E I H E I T D E R B E W E I S W Ü R D I G U N G
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In diesem Klima hatte die Gilde der Sachverständigen, die in ihren die Tatsachen verdrehenden Publikationen und Gutachten ja die Basis dieser richterlichen Tendenz geschaffen hatten, ein leichtes Spiel gegen die zwar in der Suchtbehandlung erfahrenen, aber weniger prominenten Gutachter der Verteidigung (Specht 1980 [33]) in den Prozessen der angeklagten Ärzte. Obwohl auch genaue Recherchen keine einzige wissenschaftlich haltbare Arbeit zeitigten, die präzisieren könnte, was eigentlich der "Kunst fehler" bei der Methadon-Entzugsbehandlung wäre (Kapuste 1979 [34], 1988 [35]), folgten die Gerichte fast ausnahmslos der Kunstfehlerbehauptung. Da Befangenheitsanträge gegen die Sachverständigen der Gilde immer abgelehnt wurden, gab es wegen der Freiheit der Beweiswürdigung der Richter gegen so fehlberatene Urteile keine Rechtsmittel mehr. Aber es war immer noch möglich, dass ein Richter den Tatsachen doch auf den Grund geht, und deshalb auch denkbar, dass ein lege artis mit Methadon behandelnder niedergelassener Arzt vor Gericht besteht. Durch das Urteil des 1. Strafsenats des BGH vom 8. Mai (BGH 1979 [36]) wurde diese Möglichkeit dann legal verlegt, ob mit Absicht oder durch das Versehen des 1. Strafsenats.
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1 3 . D I E V E R S E H E N D E S B G H
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Der Senat ging in diesem Urteil zu meinem Fall - vielleicht, weil er die aus den Vorschriften der BtMVV folgenden Tatsachen nicht bedacht und auch meine Verfahrensrüge nicht geprüft hatte - also möglicherweise irrtümlich - davon aus, dass dem Arzt bei Verschreibung von Methadon und Abgabe durch den Apotheker eine ausreichende Kontrolle von Süchtigen, die er entzieht, gar nicht möglich sei (Haffke 1988 [37]).
Daher beschrieb er das amerikanische Prinzip der Gebrauchskontrolle durch den Arzt (oder seinen Helfer) - ein wie wir dargestellt haben, medizinisch fehlerhaftes Kontrollprinzip, das die Süchtigkeit nur verfestigen kann - als einzig verantwortbare Möglichkeit der Behandlung von Opiatsüchtigen:
“Bei jedem Opiatsüchtigen besteht infolge der krankheitsbedingten Einschränkung seiner Willensfreiheit eine sehr erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass er ein ihm verschriebenes Betäubungsmittel nicht als Heilmittel, sondern als Suchtmittel verwendet, wenn es ihm zum unkontrollierten Gebrauch zugänglich gemacht wird. Daher muss, sofern die Heilung eines Opiatsüchtigen durch Anwendung eines substituierenden Suchtmittels überhaupt in Betracht kommt, der behandelnde Arzt Vorkehrungen treffen, um die handgreiflich naheliegende Gefahr eines Missbrauchs seiner Verschreibung zu bannen. Das kann er wirksam dadurch erreichen, dass er den Patienten das Mittel nur unter eigener Aufsicht oder unter der Aufsicht zuverlässiger Hilfspersonen gebrauchen lässt. Eine Verschreibung zu unkontrolliertem Gebrauch dagegen ist, wie das insoweit sachverständig beratende Landgericht mit Recht angenommen hat, ärztlich nicht zu verantworten (UA S. 83 89/90). Sie ist daher im Sinne des Paragraph 11 Abs.1 Nr. 9 a BtMG ärztlich nicht begründet.
Der Angeklagte hat somit objektiv gegen die genannte Strafbestimmung verstoßen. Zwar waren nach den Feststellungen alle Patienten, denen er Polamidon verschrieb, von Betäubungsmitteln abhängig (UA S. 9). Die ambulante Anwendung dieses Präparates zum Zwecke der Heilung bezeichnet das Urteil auch als eine unter den konkreten Behandlungsbedingungen zulässige Methode der Wahl (UA S. 82, 89). Dass eine weniger gefährliche, wissenschaftlich anerkannte ambulante Entziehungstherapie möglich gewesen wäre, kann dem Urteil nicht entnommen werden. Der Angeklagte hat schließlich auch bestimmte Anweisungen über die Einnahme des Mittels erteilt. Vorzuwerfen ist ihm aber, dass er entgegen ärztlich dringend angezeigter Notwendigkeit die Einhaltung seiner Anweisungen nicht sichergestellt hat. Er hat damit in weitem Umfang die Möglichkeit missbräuchlicher Verwendung eröffnet. Darauf, inwieweit sich einzelne Patienten an die Verschreibungsanweisungen hielten, kommt es nicht an. Entscheidend ist allein, dass in jedem der Behandlungsfälle die dringende Gefahr missbräuchlicher Verwendung des verschriebenen Mittels als Suchtmittel bestand." (BGH 1979 [36], Seite 10-11).
Dabei übersah der BGH allerdings außerdem, - weil er das im deutschen Betäubungsmittelrecht geltende Verschreibungsprinzip nicht durchschaute? - dass der niedergelassene Arzt aus gutem Grund gar nicht die zur Kontrolle des Süchtigen nötige Verfügungsgewalt über die von ihm verschriebenen Betäubungsmittel hat. Also hat der 1. Strafsenat des BGH dem deutschen Arzt mit der Möglichkeit, dem Opiatsüchtigen sein Rezept pflichtgemäß zu übergeben, auch das Recht genommen, ihn überhaupt mit Opiaten zu behandeln. Und es war nicht erkennbar, dass dies die Absicht des Senats war.
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1 4 . D I E A B S I C H T D E R G I L D E
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Dafür war das seit langem die Absicht der Gilde, um bei der oben gewählten Bezeichnung für die elitären Fälscher zu bleiben, die den BGH wohl dahin geführt hat, für sie zu tun, was sie selbst nicht konnte, nämlich der freien Ärzteschaft die Opiatsüchtigen ganz aus der Hand zu nehmen.
Es kam wie es kommen musste. Nach diesem Urteil konnte tatsächlich kein niedergelassener deutscher Arzt mehr Opiatsüchtige mit Methadon behandeln oder gar entziehen. Der Bundesgerichtshof erkannte auch meine noch im gleichen Jahr solide begründete Revision (Widmaier 1980 [38]) nicht als eine Gelegenheit, seine höchstrichterliche Fehlentscheidung zurück auf den grünen Tisch zu holen (BGH 1980 [39]). Man schien angesichts der doch deutlich erkennbaren Folgen ganz allgemein ruhig zu bleiben. Da der Unsinn des Bundesgerichtshofs natürlich auf längere Sicht schon der Sinn der Gilde war, hat die Sache vermutlich den tieferen Sinn, mit den auch bei uns auf diese Weise am Gesetzgeber vorbei eingeführten amerikanischen Regeln nun auch die schon aus Amerika bekannten Verhältnisse zu schaffen. Als mein partielles Berufsverbot 1984, 4 Jahre nach diesem Urteil, mit der Bewährungsstrafe ausgelaufen war, hatte noch immer kein deutscher Arzt herausgefunden, wie man das im Prinzip zur Behandlung für Süchtige vom BGH freigegebene Methadon wieder aus dem unfreiwillig geknüpften gordischen Knoten lösen kann.
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1 5 . N U T R I O L O G I S C H E B E H A N D L U N G
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Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Möglichkeiten der nutriologischen Behandlung von psychiatrischen Krankheiten entdeckt (Werbach 1997 und 1999 [40]). Sie eröffnet aufgrund eines besseren biologischen Verständnisses der Wahrnehmungs- und Befindlichkeitsstörungen, die der Sucht oft zu Grunde liegen, eine neue Dimension der Entzugsbehandlung von Süchtigen. Da ich mich überdies als unmittelbar Beteiligter in Bezug auf die juristische Fehlentwicklung in der Verantwortung sah, machte ich einen zweiten Versuch der Behandlung von Heroinsüchtigen, diesmal begleitet von nutrio logischer Behandlung mit diätetischen Anweisungen, Vitaminen, Mineralien u.ä. (Kapuste 1986/87 [41]).
Dass unsere Populationen von Süchtigen sich besonders schlecht ernähren, ergibt schon deren flüchtige Beobachtung. Untersucht man die Patienten dann mit geeigneten Fragebogen etwas genauer (HOD [42]), findet man eine Fülle von Wahrnehmungs- und Befindlichkeitsstörungen (Kapuste 1986 [41]), die metabolisch bedingt sind und oft mit guter Ernährung [43] und Supplementen [44] deutlich gebessert werden können (Werbach 1997 [40]). Eine besondere Rolle spielt bei diesen Patienten der Zucker abusus. Bei einer Gruppe nicht mehr abhängiger Suchtkranker wurde ein Verbrauch von durchschnittlich 92 Teelöffeln Zucker pro Kopf und Tag gefunden (Libby 1982 [4]). Bei 5-Stunden- Glucosebelastungstests von Opioidabhängigen in München zeigten 79 von 80 hypoglykämische Fehlregulationen. Das ist deshalb sehr bedeutsam, weil viele Symptome der Hypoglykämie den Opioid-Entzugssymptomen gleichen und die Süchtigen damit meistens nicht richtig umgehen können (Kapuste 1986 [41]). Daher sollte eine diätetische Beratung und Supplemente, die bei der Blutzuckerregulation eine Rolle spielen (Gaby et al. 1993 [45]), in der Suchtbehandlung zur Routine gehören.
Auch Depressionen, die bei Süchtigen so häufig sind, bieten verschiedene erfolgversprechende Ansätze zu einer nutriologischen Behandlung (Gaby et al. 1996 [46]). Ich begann also 1984 wieder damit, Süchtige zu entziehen. Nach Untersuchung einer Reihe von nutriologischen Parametern und entsprechendem Einsatz von Supplementen hatte ich in rund 8 Monaten mehr als 160 Patienten mit deutlich größeren Entzugserfolgen ohne einen Todesfall behandelt.
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1 6 . T O T E N A C H E N T Z U G D E R A P P R O B A T I O N
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Am 5. September 1984 entzog mir die Regierung von Oberbayern mit sofortiger Wirkung die Approbation. Innerhalb von 6 Wochen nach dieser Entscheidung waren fünf meiner Patienten gestorben. Bei der Verhandlung zu meiner Klage gegen die sofortige Entziehung meiner Approbation präsentierte ich dem Senat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof meine Erfahrungen, woraufhin "die aufschiebende Wirkug meines Widerspruchs wiederhergestellt" wurde. Allerdings war dies mit der strikten Auflage verbunden, die Süchtigen das L-Polamidon nur unter meiner Aufsicht, oder unter der meiner zuverlässigen Hilfspersonen gebrauchen zu lassen (VGH 1985 [47]). Da mein auf medizinische und gesetzliche Gründe fundierter Protest gegen diese Auflage abgewiesen und ich angewiesen wurde, in Bezug auf den Gewinn der (gesetzlich verlegten) Verfügungsgewalt über das L-Polamidon mit den Gesundheitsbehörden zu vereinbaren, ließ ich mich darauf ein, die amerikanische Dosierungsmethode zu praktizieren.
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1 7 . B E H A N D L U N G M I T E I N N A H M E K O N T R O L L E
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Es dauerte nicht lange, bis ich erkennen musste, dass es mir nun nicht mehr gelang, meine Patienten zur Reduktion ihrer Dosis zu bewegen. Schlimmer noch tauchten Probleme durch den zusätzlichen Gebrauch von Alkohol, Barbituraten und Benzodiazepinen auf, die ich bei meinen früheren Entzugsbehandlungen überhaupt nicht gesehen hatte. Am schlimmsten war, dass es nun auch unter meinen Patienten zu Todesfällen kam, die alle auf den Begleitkonsum von Alkohol und Barbituraten und Amphetaminen zurückzuführen waren, die ich nicht verschrieben hatte.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof mir klar zu verstehen gegeben hatte, dass man nicht daran dachte, die verderblichen Auflagen zu lockern (VGH 1985 [48]), war ich in einer sehr schwierigen Lage. Als ich aber realisierte, dass meine Befolgung der Gerichtsauflagen zur Ursache der zunehmenden Todesfälle unter meinen Patienten wurde, traf ich die Entscheidung, unter Berufung auf die Berufsordnung für Ärzte Bayerns [49] der ärztlichen Vernunft und dem geltenden Recht den Vorrang zu geben und den Auflagen des VGH nicht weiter zu folgen.
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1 8 . E R F O L G N A C H M I S S A C H T U N G D E R A U F L A G E N
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Mit der Anweisung, ihr tägliches Methadon in drei oder vier Dosen zu nehmen, erlaubte ich meinen Patienten von da ab wieder, es mit nach Hause zu nehmen. Als deutlich wurde, dass die Autoritäten sich anschickten, meine Praxis zu schließen und meine Versuche fehlschlugen, eine andere Institution oder andere Ärzte zu finden, um meine Patienten weiter zu behandeln, begann ich damit, alle meine Patienten durch schrittweise Reduktion der Verschreibungen zu entziehen. In Einzelgesprächen und Seminaren lehrte ich sie parallel dazu, mit Hilfe der von mir dazu frei abgegebenen Nutrienten ihre Hypoglykämien, Pyrrolurien, Histadelien, Depressionen, Unverträglichkeiten, Mykosen and HIV-bedingten Probleme und Infektionen mit Diät und Nutrienten zu behandeln.
Vom Moment der Freigabe des L-Polamidons zur über den Tag verteilten Einnahme an hatte ich keine Todesfälle mehr. Innerhalb der 14 Monat e Behandlung nach dem amerikanischen Dosierungsschema waren es 8 Todesfälle innerhalb von 280 Patientenjahren. Bei über den Tag verteilten Dosen gab es innerhalb von 110 Patientenjahren keinen Todesfall mehr. Dieser Unterschied ist zweifellos relevant und auch statistisch signifikant.
Meine Rechtfertigung lag in der auf das Grundgesetz, die Bundesärzteordnung und die Berufsordnung für Ärzte Bayerns begründete Erkenntnis, dass im Widerspruch zwischen Gesetz und Rechtssprechung die Pflicht des Arztes und das Gesetz miteinander schwerer wiegen als ein ohne Sachkenntnis gefälltes Urteil des höchsten deutschen Gerichts (BGH 1979 [36], Kapuste 1988 [50]).
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1 9 . V E R H A F T U N G
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Mitten in diesem Prozess der Entziehung und Behandlung der Grundkrankheiten von 420 Heroinsüchtigen wurde ich mit einem Aufwand von 36 Mann festgenommen, die am frühen Morgen des 26. Juni 1986 in meine Praxis drangen. Der Haftbefehl war auf falsche Anschuldigungen gestützt und ich wurde wegen "Fluchtgefahr" im Gefängnis gehalten, obwohl das wegen meiner zwei Kinder in München überhaupt nicht in Frage kam.
Die Probleme für meine Patienten, für die kein Arzt bereitgestellt wurde, lassen sich nicht beschreiben. Ein Teil von ihnen fand den Weg nach Meran in Italien, wo eine Behandlungsstation während der folgenden 2 Tage einige 120 meiner Patienten registrierte.
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2 0 . P O L I T I S C H E P S Y C H I A T R I E
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Unmittelbar nach meiner Verhaftung mußte ich erkennen, das ich der politischen Psychiatrie in die Hände gefallen war. Da die Anwendung dieses Begriffs bei uns als Tabuverletzung empfunden werden kann, will ich dies mit einer kurzen Einleitung rechtfertigen. Natürlich ist gerade in Deutschland nicht zu übersehen, dass zu manchen Zeiten nicht unsere ärztlich-ethischen, sondern politische Normen im Vordergrund der Aktionen des psychiatrischen Establishment stehen. Jedermann weiß, dass während des Nationalsozialismus in der Psychiatrie eine extrem harte rassistische Politik der Elimination von krankem Erbgut durchgesetzt worden ist (Stortz 1977 [51]). Nicht so bekannt ist dagegen, dass auch heute noch in der Psychiatrie auf aller Welt politische Normen im Vorder grund stehen. Das soll durch einen Abschnitt aus dem zweibändigen Lehrbuch der Theorie und Praxis der Psychiatrie von Redlich und Freedman (deutsch 1976 [52]) belegt werden. Die Autoren beschrieben die Aufgabe der Psychiatrie folgendermaßen: " Die Psychiatrie ist das Spezialfach der Medizin, das sich mit der Erforschung, Diagnostik, Therapie und Prävention von Verhaltensstörungen befaßt. ... Was sind nun diese sogenannten Verhaltensstörungen, mit denen es der Psychiater therapeutisch zu tun haben soll? Der Terminus ist nicht leicht zu definieren. Es handelt sich dabei jedenfalls um das Vorliegen bestimmter Verhaltensmuster - verschiedentlich beschrieben als abnorme, subnormale, unerwünschte, inadäquate, unangemessene, unangepasste oder fehlangepasste Verhaltensweisen, - deren gemeinsames Kennzeichen ist, dass sie zu den Normen und Erwartungen des sozialen und kulturellen Systems, dem der Patient angehört, im Widerspruch stehen. .... Gehirnkrankheiten im medizinischen Sinne lassen sich jedoch bei der Mehrzahl der Verhaltensstörungen nicht nachweisen. .... Was im einzelnen zu den Verhaltensstörungen zählt, hängt von der jeweiligen Kultur bzw. deren Wertsystem ab. Die Kultur bestimmt auch, welche Maßnahmen jeweils als psychiatrische Behandlung gelten..." (Redlich et al. S. 39). Obwohl das nicht immer so klar gesagt wird, muss man davon ausgehen, dass Psychiater in vielen Fällen nach den in der Psychiatrie tradierten Verhaltensnormen entscheiden. Nicht klar ist dabei allerdings, wo die Kultur dieser tradierten Normen diskutiert, geklärt und gegebenenfalls geändert wird.
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2 1 . V E R B O R G E N E N O R M E N
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Auf der Suche nach einer Erklärung für diese psychiatrische Besonderheit kann ein Hinweis von Storz (1977 [51]) auf die nach dem I. Weltkrieg publizierten programmatischen Vorschläge des Kriminalpsychiaters Erwin Stransky weiterführen, die Psychiatrie solle ihre rassenhygienische Ethik nicht öffentlich diskutieren, sondern durch suggestive Unterwanderung der Justiz im Verborgenen praktizieren. Erstaunlicherweise ist Erwin Stransky noch nach dem II. Weltkrieg in den USA für seine Arbeiten geehrt worden. Wie eine aktuelle Untersuchung in Deutschland zeigt, setzt sich heute die alte rassistische Ideologie personell und ideell wenngleich in gemilderter Form in der Psychohygiene-Bewegung fort (Röder 1994 [53]).
Es ist daher nicht ganz abwegig, zu überlegen, inwieweit die nicht-therapeutische Einstellung der etablierten Psychiatrie bei uns und in den USA einer verborgenen Ethik der Selektion von nicht erwünschten Menschen entspricht. In diese Richtung weist das Misslingen aller Versuche, eine Hypothese zu widerlegen, die besagt, dass alle in der etablierten Psychiatrie akzeptierten Behandlungen hirnschädigende Maßnahmen seien ("brain disabling hypothesis", Breggin 1980 und 1983 [54]). Das trifft für alle veralteten Therapien und die Elektrokrampftherapie, sowie für die gegenwärtige Behandlung mit Neuroleptika zu. Das passt zu der Vorstellung, es könnten hier in gemilderter Form noch die alten Normen herrschen. Und das wird sehr deutlich untermauert durch die Ablehnung aller patientenfreundlichen Behandlungsformen, wie der Familientherapie (Kapuste et al. 1974 [55], Kapuste 1976 [56], 1991 [57]) und der nutriologischen Behandlung von psychiatrischen Krankheiten (Kapuste 1997 [58]) durch die etablierten Psychiater.
An dem seit Jahrzehnten aktuellen Beispiel der Heroinsuchtbehandlung lässt sich diese Vermutung weiter erhärten. Man kann an dem Beispiel ersehen, dass eine offene Diskussion von nichthirnschädigenden Therapien der endogenen Psychosen in der Psychiatrie nicht einmal dann aufgegriffen wird, wenn die Anregungen aus dem Kreis der höchsten wissenschaftlichen Gremien, wie der New York Academy of Medicine (1963 [5]), der New York Academy of Sciences (1982 [14]) oder dem Max-Planck-Institut für Psychiatrie (1987 [18]) kommen.
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2 2 . D I A G N O S E N A C H A U F T R A G
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Wieder zurück zu meiner Verhaftung. Wegen Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten und eines höheren Bedarfs an Vitamin B6 und Zink musste ich mich im Gefängnis wegen dieser Supplemente und eines diätetischen Ersatzes für Getreide und Milch an die Gefängnisärzte wenden. Ich wurde mit diesem Anliegen an den Anstaltpsychiater verwiesen, dem ich die wissenschaftliche Erklärung für meine kombinierte Dependenz infolge Pyrrolurie vorlegen konnte (Irvine 1973 [59]). Nach meinem kurzen Bericht über die Pyrrolurie (Kapuste [60]) einem längeren Gespräch über unsere Flucht 1945 - im gleichen Alter, im gleichen Monat, aus der Grafschaft Glatz -aber ohne irgendeine Art von psychiatrischer Exploration entließ er mich mit dem Versprechen, den Text über die Pyrrolurie zu lesen, um die Frage meines Vitaminbedarfs zu entscheiden. Wenige Tage später wurde ich damit konfrontiert, dass er dem Anstaltdirektor in einem Schreiben erklärt hatte, er halte wegen Verdachts auf eine endogene Psychose bei mir eine Begutachtung zur Frage der Schuldfähigkeit nach § 81 StPO für dringend indiziert (Wiederholt 1986 [61]). Als ich ihn wegen dieses Falschgutachtens zur Rede stellte, erklärte er mir, er hätte einen direkten Auftrag der Staatsanwaltschaft, gegen den er keine Chance habe. Die Supplemente wurden mir verweigert.
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2 3 . S E M A N T I S C H E I N S U F F I Z I E N Z
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Ich wurde gegen meinen Widerspruch von München nach Saarbrücken verschubt, in der Psychiatrischen Klinik der Universität in Homburg/Saar, die von Wanke, einem der erwähnten Fälscher [26], geleitet wird, verwahrt und vom Erfinder der strukturalen Psychopathologie Rainer Luthe (1982-89 [62]) begutachtet. Seine neuartige Diagnose “Semantische Insuffzienz” (die für mich pathognomonische Unfähigkeit zu normgemäßer Einsicht) attestierte mir eine auf die Bewertung der Behandlung von Heroinsüchtigen beschränkte Urteilsunfähigkeit, mit der ich zurück ins Gefängnis nach München kam.
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2 4 . B E O B A C H T U N G I M S I C H E R H E I T S T R A K T
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Aus meiner “Urteilsunfähigkeit” und der Einschätzung, dass meine Abgabe von L-Polamidon an Opioidabhängige gefährlich gewesen sei, kombinierte der Haftrichter (Herdegen [63]) Gemeingefährlichkeit und ließ mich nach Haar überstellen, wo mir die Aufnahmeärztin eröffnete, es bestünde ein Auftrag der Staatsanwaltschaft, mich im psychiatrischen Sicherheitstrakt (der so genannten Burg) unterzubringen, dem man zu ihrem Bedauern Folge zu leisten habe. Auf der Burg werden gefährliche Geisteskranke, Mörder und Vergewaltiger, für mindestens vier Jahre verwahrt. Der Stationsarzt erklärte mir, er habe den Auftrag, mich so lange hier festzuhalten, bis er sich davon überzeugt habe, dass ich es unterließe, diese Männer ärztlich zu beraten. Nach drei Monaten wurde ich Ende Mai 1987 wieder auf freien Fuß gesetzt
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2 5 . R E C H T S K R Ä F T I G E U R T E I L E
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Obwohl ich während der 28 Verhandlungstage der Gerichtsverhandlungen 1988 in einer Reihe von z.T. mehrstündigen schriftlich eingereichten und vorgetragenen Reden (Kapuste 1988 [30, 31, 50]) und 12 ausführlich belegten Beweisanträgen (z.B. Haffke 1988 [37]) die erhobenen Vorwürfe entkräftete, meine Arbeit mit Süchtigen belegte und auf vielfältige Weise deutlich machte, dass mein Urteilsvermögen und mein Verständnis für kommunikative Vorgänge nicht beeinträchtigt sind, gab das Gericht dem Psychiater Luthe Recht und belegte mich mit einem partiellen Berufsverbot für die Behandlung von Süchtigen auf Lebenszeit, ohne sich angemessen mit den behandelten medizinischen Aspekten zu beschäftigen. Meine auf den Grundsatz "nulla poena sine lege" begründete Revision blieb erfolglos. Später entzog mir der Verwaltungsgerichtshof, ohne mir noch einmal rechtliches Gehör zu geben, die Approbation und verlegte die Revision (VGH 1992 [64]). Auch meine Bemühungen um Rehabilitation durch ein neuerliches psychiatrisches Gutachten schlugen fehl (Kapuste 1997 [65]).
Diese aus Platzgründen sehr verkürzte Darstellung ist natürlich nicht beweiskräftig für meine Erkenntnis, dass hier offenbar ein vernetztes System von Akteuren unter Einschluss unseres gesamten Machtapparates eugenische und das heißt auch verfassungswidrige Ziele verfolgt. Wer das überprüfen will, kann durch ein Studium der angegebenen Quellen tun. Eine der genaueren Darstellungen wurde schon zitiert (Kapuste 1984 [12]). Eine Zusammenfassung daraus soll hier dazu dienen, die von mir gewonnenen Erkenntnisse zu vermitteln.
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2 6 . D A S P R I N Z I P D E R B E F A N G E N H E I T
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Dem Unbefangenen muss es schwerfallen, zu glauben, dass die oben geschilderte dreiste und unverfrorene Art der wahrheitswidrigen Tatsachenerhebung bei den höheren Gerichten an den jeweils entscheidenden Punkten eher die Regel als ungewöhnlich ist. Die Vertuschung der Fälschungen der Gilde erfolgt auf dem gesamten Feld der ärztlichen Suchtbehandlung wie nach "Prinzip der Befangenheit". Das Prinzip ist total und verlangt die Beteiligung aller: 1. Eine befangene Gilde von Wissenschaftlern, die gefälschte Grundlagen erarbeiten (Kapuste 1988 [35]).
2. befangene Ärztekammern, die gefälschte Arbeiten publizieren (Keup [23], Roemer [24], Kapuste 1988a [24])
3. befangene Landes- und Bundesbehörden, die die Wissenschaft unterlaufen (Kapuste 1988a [24])
4. befangene Beamte für die gefälschten Anzeigen (Kapuste 1988a [24]),
5. ein befangenes Institut für Gerichtsmedizin, das die wichtigen Befunde fälscht (für München unter Spann: Kapuste 1988 [31]),
6. nicht pflichtgemäße Ermittlungen der Staatsanwaltschaften (Kapuste 1988 [30 + 32]),
7. ein Duo befangener Sachverständiger, die die blanken Fälschungen gegenseitig decken (Spann und Wanke in Kapuste 1979 [66] und andere),
8. befangene Strafkammern, die auf tendenziöse Art die Tatsachen nicht wahrnehmen, verbergen, fälschen oder abwerten (Kapuste 1979 [65]) und (wie könnte das bestritten werden?)
9. einen befangenen 1. Strafsenat im Bundesgerichthof in Karlsruhe, mit den Bundesrichtern: Pikart, Loesdau, Dr. Woesner, Zipfel und Dr.Niepel (1 StR 118/79, BGH 1979 [36]) und vermutlich noch anderen (1 StR 249/80, BGH 1980 [39]), der das Menschenrecht, Verordnungen und die Gesetze der Logik gerichtet verkennt und die folgende nationale Katastrophe für Tausende von Kranken nicht wahr nimmt.
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2 7 . L I T E R A T U R N I C H T B E A C H T E T
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Dem entspricht die Tatsache, dass in keinem meiner Urteile die von mir vorgelegte Literatur mit in Betracht gezogen wurde (bis August 1980 waren es schon 302 wissenschaftliche Arbeiten [34]). Auch meine (hier zitierten) Dokumentationen und selbst meine Publikationen zum Thema in den Zeitschriften psychologie heute (1978 [67]), Deutsche Medizinische Wochenschrift (1978 [13]), Sozialmagazin (1980 [68]) und Wiener Zeitschrift für Suchtforschung (1986 [41]) und die Ergänzung (1987 [41]) sind in keinem meiner Urteile auch nur erwähnt worden, obwohl sie natürlich, sofern sie schon erschienen waren, bei allen Verhandlungen vorgelegt wurden. Aus der Sicht dieser Erfahrungen und aus der umfangreichen Gelegenheit zur Beobachtung des persönlichen Verhaltens der Strafrichter bei ihrer Arbeit mit mir sowie mit einigen meiner Patienten war nicht mehr vorstellbar, dass diese Richter Recht sprechen wollen.
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2 8 . D I E R E C H T S F E H L E R B A T T E R I E
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Das Beharrungsvermögen der Strafjustiz in Bezug auf Entscheidungen im Betäubungsmittelrecht, die deutliches Unrecht darstellen, hat eher die Charakteristiken bewusster, fleißiger, kontinuierlich in die gleiche Richtung gehender, vom Chorgeist der Bestrafungsabsicht getragenen Teamarbeit. Die Richter sehen dabei nicht so aus, als ob sie sich "überhaupt nicht wohl fühlten, wenn sie zu ärztlichen und wissenschaftlichen Zweifels fragen Stellung nehmen" (Widmaier [38]). Man erlebt diese Richter wie eine Mannschaft, die deutlich aufeinander bezogen mit sprachlich verdeckten Motiven verbissen an ein und derselben Arbeit ist. Im Umgang mit Sachverständigen und Zeugen kann man deutlich sehen, wer zu dieser Mannschaft gehört. Es sind die mit der untherapeutischen Einstellung, die ja für Keup an der Bonnhöfer Klinik in Berlin dokumentiert worden ist (1979 [69]).
Bei der Teamarbeit leistet jede Instanz ihren größeren oder kleineren Beitrag an neuen, weiter in die gleiche Richtung führenden Rechtsfehlern und kann auf diese Weise, nach dem Prinzip einer Batterie, durch kleinere Unrechtsbeiträge, die in den Einzelverfahren für die Öffentlichkeit eben noch erträglich bleiben, ein letztendendes beliebig großes Unrecht erzeugen.
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2 9 . Ü B E R D A S G E S E T Z H I N W E G G E S E T Z T
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Wenn einmal eine Korrektur erfolgt, erscheint diese neue Richtung, wie beim Urteil des BGH vom 8. Mai 1979, noch besser geeignet, das Vakuum ärztlicher Betreuung zu erhalten, das nun wirklich jedem ins Auge fällt. Die höchste Instanz kann dabei auch den denkbar größten Rechtsfehler leisten, nämlich den, sich über das Gesetz hinwegzusetzen:
"Man beachte: Nach dem Gesetzeswortlaut darf der Arzt (vorbehaltlich der noch zu erörternden ärztlichen Begründetheit) an sich verschreiben, d.h. das Rezept dem Patienten aushändigen und über das Rezept den Apotheker anweisen, dem Patienten die freie Verfügungsgewalt an dem Betäubungsmittel zu verschaffen. So sieht es § 13 II, 1 BtMG ausdrücklich vor. Über dieses Gesetzesprogramm hat sich der BGH in der genannten Entscheidung hinweggesetzt." (Haffke 1992 [70])
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3 0 . S I N E L E G E V O M X Z U M U
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An den Ärzten, die die traditionell negative Haltung der deutschen Psychiatrie nicht übernehmen wollten und aus eigener ärztlicher Ethik handelten, hat so die Schulpsychiatrie durch ihre üble Gilde böse Rache nehmen können.
Dafür hat die deutsche Strafjustiz die Logik verraten und das X der traditionellen und bewährten Pflicht zur Kontrolle der Opiatsüchtigen nach dem Verschreibungsprinzip - sine lege (ohne Gesetz) durch den Akt einer Anmaßung - in das moderne U einer strafbaren Handlung verwandelt. Das daraus ohne historische Vernunft, ohne Sinn für die Gefahr einer neuen Ära von süchtigen Ärzten und ohne medizinisch reales Verständnis der biologischen Wirkung der Opioide aus diesem juristischen Sumpf entstehende neue Gesetz kann üble Folgen haben, sollte es die jetzt schon erkennbare Form annehmen (Vergleiche die Anlagen zu Haffke 1992 [69]).
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3 1 . D I E N E U E B T M V E R Ä N D E R U N G S V E R O R D N U N G
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Die Betäubungsmittelrechts- Änderungsverordnung vom 20. Januar 1988 eröffnet mit der Erlaubnis zur Substituionsbehandlung von Opiatabhängigen eine neue Epoche der deutschen Drogenpolitik (BtMVV [71]). Diese neue Verordnung übernimmt nun die medizinisch unsinnige und 1979 widergesetzlich durch einen Akt der Anmaßung des BGH in die Rechtsprechung eingeführte amerikanische Einnahmekontrolle in übelster Form ins deutsche Recht. In §5, der die Verschreibung von Substitutionsmitteln durch den Arzt regelt, wird ihm in Absatz 4 die Aushändigung (der Verschreibung) an den Patienten untersagt und er statt dessen in Absatz 5 und 6 verpflichtet, dem Patienten das Substitutionsmittel (nur) zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen. Erst nachdem das seit mindestens 6 Monaten geschehen ist darf der Arzt unter weiteren Voraussetzungen dem Patienten eine Verschreibung über die für bis zu 7 Tagen benötigte Menge des Substitutionsmittels aushändigen und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme erlauben.
Damit sind die medizinisch vernünftigsten Techniken der Behandlung von Heroinsüchtigen, die in Deutschland viele Jahrzehnte lang bestens geregelt waren, insbesondere die möglichst baldige Entziehung der Abhängigen noch vor einer weitergehenden Chronifizierung ihrer Sucht, gesetzlich lückenlos verlegt worden. Der Arzt wird pauschal zu einer Art der Anwendung des Substitutionsmittels genötigt, die bei einem Teil der Behandelten medizinisch kunstwidrig ist (Jage 1989 [72]), und die Gefahr der Erhöhung der Toleranz und der Süchtigkeit und des gefährlichen Beigebrauchs von Barbituraten, Alkohol und ähnlichen Mitteln birgt. Durch die Unterstellung der Substitutionsbehandlung mit Codein und Dihydrocodein unter das Betäubungsmittelrecht werden mit dieser Neuordnung 20000 (Bühringer 1998 [73]) bis mehr als 50000 (Ewing 1998 [74]) Opioidabhängige, die bisher nach Ermessen des Arztes behandelt werden durften vom Betäubungsmittelrecht erfasst und prompt dem Befehl zu einem drastischen Experiment der Umstellung auf Methadon unterworfen. Das ist zwar mit dem Gebot gekoppelt, bei der Wahl des Substitutionsmittels die Regeln nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu beachten. Da aber die Ärzte, die für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, gar nicht in der Lage sein werden, die dazu nötigen individuellen Bestimmungen der sehr unterschiedlichen Parameter der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik von Codein und Dihydrocodein einerseits und Levoethadon, Methadon und L-Acethylmethadol andererseits bei ihren Patienten im einzelnen durchzuführen und zu beachten, ist gerade nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft schon jetzt erkennbar, dass diese Details der neuen BtM-Änderungsverordnung für einen Anteil der betroffenen Abhängigen verheerende Folgen haben werden
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D I S K U S S I O N
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Die geschilderte Entwicklung ist schwer mit rechten Dingen zu erklären, weil eine so lückenlose Missachtung des Rechtsgutes von Leben und Gesundheit der jugendlichen Süchtigen nicht mit den üblichen Hindernissen von wissenschaftlichem Fortschritt, wie Vorurteilen und Beharrung auf überholten Auffassungen, oder vestierten Interessen an finanziellem Gewinn, erklärt werden kann. Handelt es sich doch um eine stetige, kreative, den status quo verändernde Entwicklung, die von vielen mächtigen Beteiligten gegen erhebliche rechtliche Widerstände erfolgreich ins Werk gesetzt wurde. Daher stellt sich die Frage, wer hat bei dieser Entwicklung mit welchen Motiven Regie geführt und wessen Unterstützung ist ihm dabei zuteil geworden. Ein Kandidat der als spiritus rector für diese Regie in Frage kommen könnte, müsste eine Reihe von Bedingungen erfüllen:
1 Beteiligung an der Suchtpolitik
2 überpersönliche Ethik
3 Verwurzelung in der Psychiatrie
4 wissenschaftliches Fundament
5 im Interesse der pharmazeutischen Industrie
6 Billigung der Justiz
7 Verfassungswidrigkeit
8 politische Integration
9 amerikanische Unterstützung
10 Unterstützung durch die Hochfinanz
11 enge Beziehungen zu den Geheimdiensten
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3 2 . D I E P S Y C H O H Y G I E N E - B E W E G U N G
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Ein idealer Kandidat für die postulierte Regie in der Suchtpolitik ist die oben schon erwähnte Psychohygiene-Bewegung. Wie ebenfalls erwähnt gehörte der Ausschuss "Psychohygienische Fragen" der Bundesärztekammer unter Sewering zu den Initiatoren der Bannung des L-Methadons für die Entzugsbehandlung, aufgrund derer viele Ärzte verurteilt wurden (1973 [23]). Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer von 1953 bis 1991, Dr. HJ Sewering, seit 1968 Honorarprofessor für Sozialmedizin und Ärztliche Rechts- und Berufskunde an der TU in München, hatte als Präsident der Bundesärztekammer von 1973-78 in der Suchtpolitik eine Schlüsselstellung und hat eine Korrektur der Fehlberichterstattung im Deutschen und Bayerischen Ärzteblatt konsequent verweigert (Sewering 1979 [75]). Sewerings Nähe zur Psychohygiene-Bewegung ist unübersehbar. Von 1943 bis 1945 hatte der ehemalige SS-Mann nach einer Pressedarstellung (DER SPIEGEL 1978 [76]) als Arzt in Schönbrunn bei Dachau viele schwer epileptische Kinder - im letzten Kriegsjahr waren es noch 47 Fälle - nach Eglfing-Haar verlegt, wo die Opfer in kaschierter Weise getötet wurden [77].
Da dies teilweise gegen Führerbefehl geschah, kann man dem eine eigene überpersönliche Ethik nicht absprechen. Sewering vereinte in seiner Person sicher mehr Macht und Ehrungen bei Lebzeiten als irgend ein Arzt in Europa (Bayerische Landesärztekammer 1978 [78]), und kaum jemand erfuhr so ungewöhnlichen Beistand der Presse gegen öffentlich formulierte Empörung und so eindeutigen Schutz der Staatsanwaltschaften gegen strafrechtliche Prüfung des Verdachts auf Beihilfe zum Mord (Kapuste 1988 [79], 1992 [80]) wie Hans Joachim Sewering im heutigen Deutschland. Seine politische Integration steht also außer Zweifel. Zweifellos teilt die Suchpolitik mit der Psychohygiene-Bewegung die Verwurzelung in der Psychiatrie. Ihre Protagonisten haben in der Regel hohe Positionen (Röder 1994 [53]). Die Initiatoren der neuen Entwicklungen, Rüdin und Keup, wechselten aus hohen Positionen in den USA unmittelbar in hohe Positionen hier und beide finden in hohem Maße amerikanische Unterstützung (Röder 1994 [53]). Beide Richtungen werden entscheidend von der Hochfinanz getragen (Röder 1994 [53], EIR 1992 [81], Mirak-Weißbach 1990 [82]). Für die Drogenpolitik sind engste Beziehungen zu den Geheimdiensten nachgewiesen (EIR 1992 [81], Behr [83]), für die Psychohygiene- Bewegung lassen sie sich vermuten. Nachdem so eine Reihe der genannten Indikatoren für einen Zusammenhang zwischen der Psychohygiene-Bewegung und der Suchtpolitik sprechen, stellt sie die entscheidende Frage
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3 3 . W A S K O N N T E D I E B E W E G U N G G E W I N N E N ?
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33 Was konnte die Psychohygiene-Bewegung seit 1973 in der Suchtpolitik gewinnen? Die Antwort lautet: die im Detail des wissenschaftlichen Verständnisses verborgene verfassungswidrige Beeinträchtigung der Überlebenschancen von genetisch belasteten Menschen, deren depressive, psychotische oder sonstigen Symptome mit Opiaten eine Linderung erfahren.
Mit der verbotenen Anwendung von natürlichen, preiswerten Drogen als Heilmittel für diese Erkrankungen gewinnt die Bewegung die massive Unterstützung der pharmazeutischen Industrie, für die es bei den Psychopharmaka um einen täglichen Umsatz von mehr als 2 Millionen DM geht (Schwabe/Pfaffrath 1994 [84]). Mit dem Übertreten der Verbote verliert der Süchtige den verfassungsmäßigen Schutz von Leben und Gesundheit, weil die Justiz traditionell einen bleibenden Hang zur Bestrafung der Unfolgsamkeit hat. Mit dem Verbot der Anwendung von natürlichen Drogen als Heilmittel für Schizophrenien und Depressionen gewinnt die etablierte Psychiatrie aber noch sehr viel mehr: ihre oft lebenslange Macht über Kranke, die wegen der eher verderblichen als heilsamen xenobiotisch-psychiatrischen Behandlung immer wieder in psychiatrischen Gewahrsam kommen (wo ihre Sterblichkeit sprunghaft ansteigt).
Die prinzipiell NICHT-therapeutische Einstellung der etablierten Psychiatrie wird noch einmal an ihrem Umgang mit hochdosierten Vitaminen zur Vermeidung der Spätdyskinesien deutlich, die langfristig mit Neuroleptika Behandelte oft so deutlich entstellen. In den USA beobachteten 80 Ärzte, die zusammen 58000 Patienten mehr als 10 Jahre lang mit Neuroleptika plus hoch dosierten Vitaminen behandelt hatten (Hawkins 1986 und Tkacz 1984 in Werbach 1997 und 1998 [40]), bei keinem bzw. nur bei weniger als 0.05% dieser Fälle eine Spätdyskinesie (im Vergleich zu 10-20% nach Judd 1987 [21] und 40-50% nach Kane 1986 [22]). Obwohl die Arbeit von Hawkins seit Jahren auch auf Deutsch publiziert worden ist (Hawkins 1994 [85]), werden in deutschen psychiatrischen Kliniken den Patienten Vitamine prinzipiell nicht gegeben, in der Regel sogar weggenommen. Dafür gibt es im Rahmen einer therapeutischen Einstellung keinen einzigen triftigen Grund. Angesichts der quantitativen Aspekte der neuesten Regelung kann ein Psychohygienikerherz einmal wieder frohlocken: werden hier doch mit einem Schlag an die fünfzigtausend medikamentenabhängige Kranke in das betäubungsmittel rechtlich bewachte Methadon-Ghetto mit seinem wenig gangbaren und vielfach behinderten Ausweg gebracht:
• Wo ist die Freiheit des Arztes zum Angebot einer Entzugsbehandlung nach pharmakologischen Regeln geblieben?
• Wer kennt die nutriologischen Alternativen der Behandlung von Symptomen, derentwegen die Abhängigen nach dem Entzug wieder zu Opiaten greifen?
• Wie gleicht der Arzt die finanziellen Verluste aus, die entstehen, sobald er sich darum bemüht seine betäubungsmittelabhängigen Patienten nicht möglichst lange zu substituieren sondern von ihrer Abhängigkeit zu befreien?
• Warum verweigern die Krankenkassen in der Regel die Bezahlung nutriologischer Heilmittel auch dann, wenn sie heilsam und preiswert sind?
• Ist die unfreiwillige Behandlung von psychiatrischen Krankheiten in geschlossenen Anstalten mit Neuroleptika, Antidepressiva und anderen Xenobiotika wirksamer, besser verträglich und/oder preiswerter als eine eventuelle freiwillige Alternative der ambulanten Behandlung bisher nicht opioidabhängiger Patienten mit Opioiden?
• Gibt es ein verfassungsmäßiges Recht des Arztes auf ungehinderte Erfüllung seiner Pflichten gegenüber diesen Kranken und hat dieses Recht noch Bestand vor der herrschenden Rechtspflege?
• Wird die Anzahl von Straftaten nach der neuen BtM-Verordnung ansteigen, gleich bleiben oder fallen?
In der Tat, wir sind vor Fragen gestellt, die aus der im Titel formulierten hervorgehen:
Ist der Teufel im Detail unserer Suchtpolitik ein Geheimnis der Psychohygiene-Bewegung?
Nun müssen wir wohl entscheiden, wie wir mit diesen Fragen umgehen wollen.
Anschrift des Verfassers: Dr. Hannes Kapuste, Hufnagelstr. 1, 80686 München, Tel.: 089 573550, mailto:hannes.kapuste@t-online.de
Statistiken: Böse Folgen eines BGH Fehlurteils?
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L I T E R A T U R
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Jaffe, Jerome H. Drug Addiction and Drug Abuse. in Louis S Goodman and Alfred Gilman (Eds.): The Pharmacological Basis of Therapeutics. New York, 1970.
2 Robbins, Lee N: Drug Use by U.S. Army Enlisted Men in Vietnam: A Follow-up on their Return Home, Amer J Epidemiol, 99,4, 235-49, 1974.
3 Benet LZ, Mitchell JR, Sheiner LB. Pharmakokinetics: The Dynamics of Drug Absorption, Distribution and Elimination. in Gilman AG et al.(Edts): The Pharmacological Basis of Therapeutics. 8th Edition, New York, 1990.
4 Libby, Alfred F et al: Methodology: Use of Orthomolecular Techniques for Alcohol and Drug Abuse, in a Post-Detox Setting. J Orthomol. Psychiatry, 11,4:277-88, 1982.
5 New York Academy of Medicine. Report on Drug Addiction II. N Y State J Med. 1977-2000, July 1, 1963.
6 Dole VP, Nyswander M. A Medical Treatment for Diacetylmorphine (Heroin) Addiction - A Clinical Trial with Methadone Hydrochloride. JAMA 193, 646-650, Aug 23, 1965.
7 Dole, Vincent P, Nyswander M und Kreek MJ: Narcotic Blockade, Archs intern Med 304-309, 1966.
8 Dole VP, Nyswander M. Heroin Addiction - A Metabolic Disease. Arch Int Med 120:19-24, July 1967.
9 Dole VP. Delivery of Large Scale Treatment - Planning for the Treatment of 25,000 Heroin Addicts. in NAPAN 1971, 111-15.
10 Lööf G et al. Schweiz Apoth Ztg 120, 25, 1982.
11 Bell J, SeresV, Bowron P et al. The use of serum methadone values in patients receiving methadone maintenance. Clin Pharmacol Ther 43:623-29, 1988.
12 Kapuste H. Menschen, die keinen Arzt mehr finden. S. 92-95, Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München, 1994.
13 Kapuste H: Zur Methadon Kontroverse, Deutsche Medizinische Wochenschrift, 103 (40): 1577, 6.Oktober 1878.
14 Verebey Karl (Ed.): Opiates in Mental Illness, Ann New York Acad Sci, Vol 398, New York, 1982.
15 Rodgers RJ, Cooper SJ, Endorphines, Opiates and Behavioral Processes, Chichester, New York, 1988.
16 Zimmermann M. Editorial: Opiode für nicht tumorbedingte chronische Schmerzen? Der Schmerz 4:121-22, 1990.
17 Perfect, William: Select Cases in the Different Species of Insanity, Lunacy, or Madness, with the Modes of Practice as Adopted in the Treatment of Each. Rochester 1787. In Hunter et al.: Three Hundred Years of Psychiatry, Oxford 1964
18 Weber, Matthias (Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München): Die Opiumkur in der Psychiatrie, Sudhoff`s Archiv, Bd 71, Heft 1, S. 31-61, 1987
19 Pieschl D. Die kardiotoxischen Wirkungen der Neuroleptika nach dem heutigen Erkenntnisstand. Nervenarzt 44:212-15, 1973.
20 Helmchen H und Hippius H. Depressive Syndrome im Verlauf neuroleptischer Therapie. Nervenarzt 39:455-58, 1967.
21 Judd, Lewis L: The therapeutic use of psychotropic medications. in Harrison`s Principles of Internal Medicine. 11th Edition, McGraw Hill, New York, 1987.
22 Kane JM et al. Integrating incidence and prevalence of tardive dyskinesia. Psychopharmacol Bull 22:254-8, 1986.
23 Keup, Wolfram: Methadon-Erhaltungsprogramme - Die Verwendbarkeit von Polamidon für Suchtkranke in Deutschland. Dtsch Ärztebl 18, 1179-82, 3. Mai 1973.
24 Ernst Roemer, Chefreddakteur, Deutsches Ärzteblatt, Schreiben vom 15. Juni 1979, in Kapuste 1988a S. 87 (25).
25 Kapuste, Hannes: Ein Briefwechsel zur Suchtbehandlung, Manuskript, 200 Seiten, München 1988a, Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München. 26 Wanke, K und Täschner KL: Nervenfachärztliches Gutachten zur Frage "ob die Anwendung von Polamidon zur Behandlung heroinabhängiger Personen ärztlich begründet ist" Aktenzeichen 338 Js 16060/76 beim Landgericht München I, 9.11.77.
27 Kapuste, Hannes: Antrag auf Entlastung der Gutachter der Anklage. Aktenzeichen 338 Js 16060/76 beim Landgericht München I, 23.9.1978, und in Kapuste 1984, Seite 11-20 (28).
28 Kapuste, Hannes: Ein Kampf um das Leben der Süchtigen, München, Oktober 1984 (In der Akte des VGH Nr.: 21 CS 84 A. 3060), Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München.
29 Keup, Wolfram: Methadon-(Polamidon-)Verschreibung bei Heroin- Abhängigkeit. Suchtgefahren, 26, 76-80, 1980.
30 Kapuste, Hannes: Die Anklageschrift - Stellungnahme zur Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I vom 11.5.87, Geschäftsnummer: 33 Js 17792/84, in den Verhandlungen vor der 23. Strafkammer vorgetragen und überreicht, Schriftsatz vom 15.4.1988 und in Kapuste 1988b Seite 5-17 (31).
31 Kapuste, Hannes: Volksgesundheit, Recht und Arzt und das Suchtproblem in der Bundesrepublik, München 1988b, Manuskripte der Vorträge vor der 23. Strafkammer im Verfahren 1988, Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München.
32 Briefwechsel mit der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I: mit: 1) Schreiben 12.9.79, Aktenzeichen 338 Js 13 576/77, 2) Antwort vom 20.8.80, 3) Schreiben vom 5.9. und 4) vom 25.10.80, 5) Antwort vom 10. und 6) vom 11.11.80, 7) und Schreiben vom 27.12.80. 8) Schreiben des Amtsgericht München vom 23.1.1981 mit Antragsschrift vom 15.1.81, Geschäftsnummer 338 Js 13 576/77, 9) Antwort vom 3.2.81, 10) Bescchluß vom 11.2.1981 und 11) Schreiben an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I vom 14.6.81 Geschäftsnummer 318 AR VI 314/78 (betrifft Antwort 6) vom 11.11.80 - bleibt unbeantwortet.) in Kapuste 1988a (4).
33 Specht F, Professor, Dr. Sachverständiger in zwei Verfahren gegen Dr: Kapuste beim Landgericht München I, Schreiben an den Verurteilten vom 31.1.1980, in Kapuste 1984, Seite 85f (28).
34 Kapuste, Hannes: Literatur zur Methadonbehandlung, München, 1.8.79, in Kapuste 1984, Seite 76-84 (28).
35 Kapuste, Hannes: Die Quellen er deutschen Lehrmeinung zu Methadon und Polytoxikomanie, in "Das Problem der Politoxikomanie", Seite 5ff, Erklärung vor der 23. Strafkammer am 18.6.1988, Aktenzeichen 23 KLs 333 Js 17792/84, und in Kapuste 1988b (31)
36 Bundesgerichtshof: Urteil in der Strafsache gegen Dr. med. Johannes Kapuste wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. 1 StR 118/1979.
37 Professor Dr. jur. Bernhard Haffke: Beweisantrag IV, Süchtige in Methadonbehandlung gehen bei der nötigen ärztlichen Führung mit rezeptiertem bezw. mitgegebenen L-Polamidon korrekt um. 13. 6. 1988, Az.:223 KLs 333 Js 17792/84 und in Kapuste 1988b (31).
38 Gunter Widmaier: Revisionsantrag, das Urteil des Landgerichts München I vom 20. November 1979 aufzuheben. München, den 14.2. 1980, Aktenzeichen 26 KLs 338 Js 16060/76, und in Kapuste 1984, Seite 87-106 (28).
39 Bundesgerichtshof: Beschluß in der Strafsache gegen Dr. Kapuste .. 1 StR 249/80
40 Werbach, Melvyn R: Nutriologische Psychiatrie - Ein Quellenbuch klinischer Forschung über den Einfluss von Nahrung, Nutrienten und Unverträglichkeiten auf psychische Krankheiten, übersetzt, bearbeitet und herausgegeben von Hannes Kapuste, Hädecke Verlag, Herstellung und Vertrieb: Dr. Hannes Kapuste, Hufnagelstr. 1, 80686 München, 1997, und Werbach, Melvyn R: Nutriologische Medizin - Ein Quellenbuch klinischer Forschung über die Einflüsse von Nahrung, Nutrienten und Unverträglichkeiten auf über 100 Krankheiten, übersetzt, bearbeitet und herausgegeben von Hannes Kapuste, Hädecke Verlag, Weil der Stadt, 1999.
41 Kapuste, Hannes: Medizinische Differenzierung des Heroin- Suchtproblems. Wiener Zschr Suchtforschung 9(1-2):77-90, 1986. Kapuste, Hannes: Histamin und die Methadonbehandlung: Institut für Ausbildungsforschung, München 1987.
42 HOD: Hoffer-Osmond Diagnostischer Test, experimentelle deutsche Fassung, Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München, 1995. Hoffer A, Osmond H: A card sort test helpful in making psychiatric diagnosis. J Neuropsych 306-30, 363-68, 1961.1961 Hoffer A, Kelm H, Osmond H: The Hoffer-Osmond Diagnostic Test. RA Krieger Publishing, Huntington NY, 1975. (Test Kit: Rehabilitation Research Foundation, Box BV, University, Ala 35486) Kelm H: The Hoffer-Osmond Diagnostic Test. in David Hawkins, Linus Pauling (Eds.): Orthomolecular Psychiatry - The Treatment of Schizophrenia. WH Freeman, San Francisco 1973. Kohn, Murry: Diplomarbeit im Fach Psychologie. Ludwigs-Maximilians Universität, München 1980.
43 gute Ernährung: deutliche Einschränkung von Zucker, raffinierten Kohlenhydraten und Alkohol, naturbelassene, abwechslungsreiche Kost mit Obst, Gemüse und ausreichenden Proteinen und essentiellen Fettsäuren. Ausschluss oder Behandlung von Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten.
44 Supplemente: ein gutes Multivitamin- und -mineralienpräparat und 2-3 g Vitamin C, eventuell 2-3 g Niacin/Niacinamid, 100-200 mg Vitamin B, Natriumbikarbonat, Verdauungsenzyme u.a.
45 Gaby AR, Wright JV. Nutriologische Regulierung des Blutzuckers. Anregungen aus der Nutritionalen Medizin, GOMM (Münchener Gesellschaft für Orthomolekulare Medizin) München 1993.
46 Depression: Behandlung nach JV Wright, AR Gaby, Nutritional Therapy in Medical Practice, Seattle 1996: 1. Zucker, Alkohol und Kaffee vermeiden; Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten identifizieren und vermeiden. 2. Subklinische Schilddrüsen- Unterfunktion identifizieren. (Basistemperatur #36.4 NC) und behandeln. 3. Candida-Diät und -Behandlung versuchen. 4. Vitamin B intramuskulär. 5. Myeŕs Cocktail. 6. Tryptophan, 1.5 g und Niacinamid 500-1000 mg, jeweils zweimal tägl. zwischen den Mahlzeiten; oder 7. Tyrosin, 1 g morgens und Tryptophan, 1-2 g abends. 8. Niacinamid, 1 g, 3mal tägl. für depressive Individuen mit Blutzuckerproblemen. 9. Hyppericum perforatum (Johanniskrautextrakt) 3mal 300 mg tägl. 10. Lithiumcarbonat, 2-3mal 300 mg tägl. bei Alkoholikern und bei Familienanamnesen mit Alkoholismus. Mit Sonnenblumen- oder Leinsamen supplementieren, um das Risiko von Lithiumtoxizität zu vermindern. 11. DHEA ist in einigen Fällen wirksam. 12. relevante Laboruntersuchungen: a) essentielle Aminosäuren im Plasma b) Analyse der Magensäurewerte c) DHEA oder DHEA-S.
47 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 31. Januar 1985,
Aktenzeichen NJW 1985 2211, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung meine Widerspruchs.
48 VGH München. (persönliche telefonische Mitteilung) "Herr Dr. Kapuste, wenn Sie da eine Lockerung von uns erwarten, werden Sie auf Granit beißen. Gehen Sie davon aus, dass Sie ohne Approation handeln, wenn Sie unsere Auflagen mißachten." Februar 1985.
49 Berufsordnung für Ärzte Bayerns: Paragraph 1, Absatz 2: "Oberste Aufgabe des Arztes ist ... Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern. Er darf keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften und Anweisungen beachten, die mit seinen Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung er nicht verantworten kann."
50 Kapuste Hannes: Vorwort an die 23. Strafkammer beim Landgericht München I (1988): (Aktenzeichen: 23 KLs 333 Js 17792/84) und in Kapuste 1988b Seite 1 (10).
51 Storz, Dieter: Politische Psychiatrie. Psychologie Heute (Sonderdruck, Beltz Leserdienst, Weinheim) 1977.
52 Redlich, Fredrick C und Freedman, Daniel X : Theorie und Praxis der Psychiatrie (2 Bde.). Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft, Frankfurt 1976.
53 Röder T, Kubillus. Die Männer hinter Hitler, Teil II: Die verdrängte Vergangenheit. CH 6102 Malters, 1994.
54 Breggin, Peter: Elektroschock ist keine Therapie. Urban & Schwarzenberg, München 1980. Breggin, Peter: Psychiatric Drugs, Hazards to the Brain. Springer, New York 1983.
55 Kapuste, Hannes und Giesen, Frank: Therapie in der Familie. psychologie heute, S.66-77, Juni 1974.
56 Kapuste, Hannes: Familientherapie und Psychiatrie. Materialien für eine Enquète zur Lage der Psychiatrie-Patienten. psychologie heute, S. 44-52, Juli 1976.
57 Kapuste Hannes: Familientherapie und Schizophrenie. in Mein Recht als Arzt auf Pflichterfüllung, S.1-55, Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München, Tel.: 089 573550, 1991a.
58 Kapuste H. Nutriologische Psychiatrie. Vorwort des Herausgebers. in Werbach MR 1997 (40). Kapuste H. Fatales Versäumnis der Hochschulen: Nutriologische Medizin. Naturheilpraxis 50(8):1236-45, (9):1401-13, 1997.
59 Irvine DG: Kryptopyrrole in Molecular Psychiatry in HAWKINS, David und PAULING, Linus: Orthomolecular Psychiatry - Treatment of Schizophrenia, San Francisco 1973.
60 Kapuste H. Pyrrolurie, Vitamin B6 und Zink: therapeutische Erfolge und offene Fragen. J Orthomol Med 3(4):307-21, 1995.
61 Wiederholt I. Schreiben an den Herrn Vorstand der Justizvollzugsanstalt (Stadelheimer Str. 12) vom 31.7.1986.
62 Luthe, Rainer: Das strukturale System der Psychopathologie. Springer Verlag, Heidelberg 1982. Die strukturale Psychopathologie in der Praxis der Gerichtspsychiatrie. Springer Verlag, Heidelberg 1985. Der psychiatrische Sachverständige im Strafrecht. Springer Verlag, Heidelberg 1987. Forensische Psychopathologie. Springer Verlag, Heidelberg 1988. Der psychische Befund. Springer Verlag, Heidelberg 1989.
63 Amtsrichter Herdegen, Sohn des Bundesrichters Herdegen, der 1980 an der Verwerfung meiner Revision beteiligt war, war gerade als Haftrichter in München-Stadelheim bestellt worden.
64 VGH. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. März 1992
65 Kapuste H: Psychiatrische Gutachten, eine Dokumentation zur Technik der Verfassung von Schmähschriften über einen Arzt mit therapeutischen Leistungen. Manuskript, München 1997.
66 Kapuste H. Analyse eines aufgehobenen Urteils. Institut für Ausbildungsforschung, München 1979, in Kapuste 1984 (28).
67 Kapuste H. Münchener Freiheit. psychologie heute 5(9): 60-66, Sept. 1978.
68 Kapuste, Hannes: Herkunft und Persönlichkeit von Süchtigen als Quelle therapeutischer Prinzipien, Sozialmagazin 5(11):36-39, 1980.
69 Keup war, wie in unserer Verhandlung 1979 erwiesen wurde, kurz zuvor - durch ein Misstrauensvotum seiner Ärzte an der Karl Bonhöfer Klinik in Berlin wegen seiner "untherapeutischen Einstellung" von seinem Posten als Klinikdirektot verscheucht worden.
70 Haffke, Professor Dr. Bernhard, Universität Passau: Zur rechtlichen Beurteilung von Substitutionsbehandlungen, S. 69-77 (15 Anlagen S. 78-155) in Klieber, Dorothea (Hrsg.) Ärztliche und juristische Erfahrungsberichte und Hinweise zur Behandlung Opiatabhängiger mit Ersatzmitteln. Deutsche Gesellschaft für Drogen- und Suchtmedizin e.V. Ödenburger Str. 5, 8015 Markt Schwaben, April 1992.
71 PZ Nr. 5, 143. Jahrgang, 29 Januar 1988, S. 96-105
72 Jage J. Methadon - Pharmakokinetik und Pharmakodynamik eines Opiates. Anaesthesist 38: 159-66, 1989.
73 Bühringer G. § 5 Rn 171 (S. 383) in Kreuzer A. Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts, München, 1998.
74 Ewig Hartmut, Dr. med., persönliche Mitteilung, Tel.: 02173 995848, Langenfeld 1988. Aus den jährlichen deutschen Produktionszahlen von Codein: 80 Kg (1990), 25000 Kg (1995) und 55000 Kg (1997) und einem durchschnittlichen Verbrauch von 750 ml 1.8%igem Codeinsaft berechnen sich 114 (1990) 35700 (1995) und 78600 Jahresrationen für die Substitutionsbehandlung.
75 Sewering, Professor Dr. Schreiben an Dr. Johannes Kapuste vom 26.6.1979. in Kapuste H. Ein Briefwechsel zur Suchtbehandlung S. 86 (24).
76 DER SPIEGEL: Sewering, saubere Weste, Nr.21, Seite 84-88, 1978.
77 Wenn sich durch Hungerkost und Überdosis des Schlafmittels Luminal Lungenentzündungen entwickelt hatten, wurde das Luminal abgesetzt und war beim Tode des Kindes bereits ausgeschieden.
78 Bayerische Landesärztekammer: Hans Joachim Sewering - Stationen seines Lebensweges (25 Ämter und 10 Verdienstorden, unter Auslassung der Periode von 1941-1947, vergleiche DER SPIEGEL 1978) in: Der Arzt zwischen Ideologien und Realitäten, S. 697-9. Schriftenreihe der Bayerischen Landesärztekammer, München 1981.
79 Briefwechsel mit der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München I: mit: 1) Schreiben 12.9.79, Aktenzeichen 338 Js 13 576/77, 2) Antwort vom 20.8.80, 3) Schreiben vom 5.9. und 4) vom 25.10.80, 5) Antwort vom 10. und 6) vom 11.11.80, 7) und Schreiben vom 27.12.80. 8) Schreiben des Amtsgericht München vom 23.1.1981 mit Antragsschrift vom 15.1.81, Geschäftsnummer 338 Js 13 576/77, 9) Antwort vom 3.2.81, 10) Beschluss vom 11.2.1981 und 11) Schreiben an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I vom 14.6.81 Geschäftsnummer 318 AR VI 314/78 (betrifft Antwort 6) vom 11.11.80 - bleibt unbeantwortet.) in Kapuste, Hannes: Ein Briefwechsel zur Suchtbehandlung, Manuskript, 200 Seiten, Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München 1988, (in den Verhandlungen zur Anklage gegen Dr. Johannes Kapuste beim Landgericht München I, Geschäftsnummer: 33 Js 17792/84, der 23. Strafkammer 1988 überreicht und vom psychiatrischen Sachverständigen Rainer Luthe (Homburg, Saar) zur Diagnose der semantischen Insuffizienz, einer für den Angeklagten Dr. Kapuste pathognomonischen, partiellen Urteilsunfähigkeit, nämlich der auf die Beurteilung der Frage der Behandlung von Heroinsüchtigen beschränkten "Unfähigkeit zu normgemäßer Einsicht" verwendet und vom Gericht nach 28 Verhandlungstagen im Urteil bestätigt. In der Folge wurde Dr. Kapuste dann die Approbation wegen seiner "Unwürdigkeit" rechtskräftig entzogen).
80 Kapuste, Hannes: Menschen die keinen Arzt mehr finden. Institut für Ausbildungsforschung, Hufnagelstr. 1, 80686 München, 1992.
81 EIR (Editors of Executive Intelligence Review). Dope, Inc. Washington 1992. ISBN 0-943253-02-2
82 Mirak-Weißbach M. Der Gerechte Krieg: Das Rauschgiftkartell besiegen. Dr. Böttiger Verlags-GmbH. Wiesbaden 1990.
83 Behr, Hans-Georg: Weltmacht Droge. Ekon Verlag, 1984 / Moewig Verlag, 1985.
84 Schwabe/Pfaffrath. Arzneiverordnungs-Report ́94. Gustav Fischer, Stuttgart 1994.
85 Hawkins, David: Erfolgreiche Prävention der Spätdyskinesie. Journal für Orthomolekulare Medizin 2:142-45, 1994.
Dr. med. Hannes Kapuste, Hufnagelstr. 1, 80686 München,
http://hannes.kapuste@t-online.de
Alle Rechte: Dr. med. Hannes Kapuste, München
INTRACEREBRAL Die Morphinistenseite
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