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Grußtelegramm

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Grußtelegramm an den Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V. zum Nationalen Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige am 21. Juli 2006

Liebe Eltern und Angehörige,

seit nunmehr neun Jahren gedenken wir jeweils am 21. Juli der verstorbenen Drogengebrauchenden. Bisher (Zeitraum 1970 bis Ende 2005) sind bereits 34.181 Todesfälle zu beklagen! Auch wenn die Zahl dieser sog. „Rauschgifttoten“ im vergangenen Jahr mit 1.326 den niedrigsten Stand seit 1989 erreicht hat: Es sind noch immer viel zu viele Menschen, die einer primär auf Substanzillegalisierung und Konsumentenkriminalisierung fußenden Drogenpolitik zum Opfer fallen - trotz Harmr Reduction (Schadensreduzierung) als einer Säule bundesdeutscher Drogenpolitik, dessen konkrete Umsetzung (z.B. Substitutionsbehandlungen, Drogenkonsumräume, niedrigschwellige Angebote, Spritzentausch) auch zur Reduzierung der Todesfälle in den vergangenen Jahren beigetragen haben mag. Deutlicher formuliert: Der weitaus größte Teil der Drogengebrauchenden wird nicht Opfer „der“ Drogen (substance-related harm), sondern stirbt an den durch die Prohibition gesetzten Lebens- und Konsumbedingungen (law-related harm). Dennoch bleibt die drogenpolitische Ausrichtung von Harm Reduction wider besseres Wissens konsequent substanz- und prohibitionsfixiert und erhält somit auch den Tod bringenden Schwarzmarkt, auf dem mit gepanschten und gestreckten Substanzen gehandelt wird.

So schnell das Thema Substanzlegalisierung bzw. Aufhebung der Prohibition Mitte der 90iger Jahre einmal für kurze Zeit auftauchte und gar „hoffähig“ wurde, wovon eine Vielzahl an Büchern und Fachaufsätzen zeugt, so rasch war es auch wieder „vom Tisch“. In der heutigen Zeit, in der gar erneut laut über verschärfte (gesetzliche) Maßnahmen gegenüber Cannabiskonsumierenden nachgedacht wird, vertritt aus Furcht vor fachlicher Disqualifizierung durch die „Mainstreamer“ und möglichem Karrierebruch kaum noch jemand öffentlich antiprohibitionistische Auffassungen. Nicht aus Furcht, sondern als Zeugnis meines Realitätssinnes, werde auch ich hier nicht an das „Undenkbare denken“.

Wenn aber eine durch die Bundesregierung in Auftrag gegebene Evaluationsstudie zu den Modellprojekten zur heroingestützten Therapie Opiatabhängiger zu überwiegend positiven Resultaten gelangt, so sollte zumindest das Denkbare gedacht werden. Und so unterstütze ich uneingeschränkt Ihre/Eure Forderung:

„Um Opiatkonsumenten neben den bisher zur Verfügung stehenden Medikamenten zur Substitution eine weitere Alternative und durch so optimierte Behandlung ein Leben in Menschenwürde zu ermöglichen, fordern wir die Zulassung von Heroin als Medikament sowie den nahtlosen Übergang dieser Behandlung in die Regelversorgung!“

Die bisherigen immensen Kosten der in sieben Städten durchgeführten Modellprojekte liefern Gegnern der heroingestützen Behandlung Opiatabhängiger ein gutes Argument, denn die Behandlung ist in der Tat zu teuer. Hätte ein Blick über die Nachbargrenze in die Schweiz oder die Niederlande ohnehin genügt, um die extrem hohen Ausgaben für die Modellprojekte einsparen zu können - die Ergebnisse wissenschaftlicher Begleitforschung in der Schweiz und den Niederlanden werden im wesentlichen von der deutschen Evaluationsstudie bestätigt (hatte irgend jemand denn etwas anderes erwartet?!), so sollte dies zumindest jetzt nachgeholt werden, denn die Behandlung mit Heroin ist dort wesentlich kostengünstiger (dies gilt im übrigen auch für Großbritannien, wo Heroin schon seit Jahrzehnten verschreibungsfähig ist).

Heroingestützte Behandlung darf aber nicht nur sog. „Schwerstabhängigen“ offen stehen, den „Kaputten unter den Kaputten“, die unter schwerwiegenden somatischen und psychiatrischen Folge- und Begleitkrankheiten leiden (z.B. HIV/AIDS, Hepatitis). Es ist inhuman und ethisch nicht vertretbar, Menschen zunächst sozial, körperlich und seelisch gravierend verelenden zu lassen, bevor sie eine den wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge sinnvolle und Nutzen bringende medizinische Therapie erhalten dürfen. Es muss die Möglichkeit eröffnet werden, dass diese Therapie (wie im Falle von ambulanter und stationärer Abstinenztherapie sowie Substitutionsbehandlung mit Methadon oder Buprenorphin) bereits vor Eintritt eines Verelendungsstatus angeboten und angenommen werden darf. Die Zahl der „Rauschgifttoten“ würde dann noch einmal um ein Vielfaches sinken.

Mit solidarischen Grüßen

Ralf Gerlach

Münster, den 15.07.2006

Ralf Gerlach
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